Braucht man Eigenkapital für einen Bausparvertrag? Schnell erklärt – Bauspar Ratgeber
Braucht man Eigenkapital für einen Bausparvertrag? Vielleicht haben Sie in unserem Ratgeber Bausparvertrag schon die Voraussetzungen für den Abschluss eines Bausparvertrags und die damit verbundenen finanziellen Mittel kennengelernt. Falls nicht, hier die Informationen zum Bausparvertrag und dem benötigten Eigenkapital zusammengefasst.
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Benötigt man Eigenkapital für einen Bausparvertrag?
Wenn Sie wissen, wie das Konzept Bausparen funktioniert, wissen Sie, dass kein Eigenkapital für den Abschluss eines Bausparvertrags benötigt wird. Grund dafür ist, dass dem eigentlichen Darlehen eine Sparphase vorgeht in der Sie erst einmal einen Teil der Bausparsumme selbst ansparen. Das Guthaben ist dann wie ein Eigenkapital für das darauf folgende Immobiliendarlehen zu betrachten.
Es ist kein Eigenkapital für einen Bausparvertrag notwendig.
Sie benötigen daher weder für den Abschluss des Vertrags, noch für die spätere Inanspruchnahme des Darlehens ein zusätzliches Eigenkapital.
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Bausparvertrag schnell erklärt
Ein Bausparvertrag ist eine besondere Art des Darlehens. Der Grundgedanke des Bausparens ist dabei die Förderung von Wohneigentum. Aus diesem Grund darf das spätere Immobiliendarlehen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Bausparverträge bestehen dabei aus einem Sparplan und einem Immobiliendarlehen. Bei Abschluss eines Bausparvertrags legen Sie die Bausparsumme, Zinsen und Laufzeit für die Finanzierung Ihres Immobilienvorhabens fest.
Während der Vertragslaufzeit durchläuft der Bausparvertrag drei Phasen:
- Sparphase
- Zuteilungsphase
- Darlehensphase
In der Sparphase sparen Sie einen Anteil der Bausparsumme durch monatliche Einzahlungen an. Sobald der festgelegte Anteil erreicht wurde, gelangt Ihr Vertrag in die Zuteilungsphase. Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, haben Sie einen Anspruch auf das Immobiliendarlehen. Beanspruchen Sie das Darlehen gelangen Sie in die Darlehensphase, in der Sie die Restsumme tilgen.
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