Bruttogeschossfläche Rechner: BGF berechnen, kostenlos, online statt Excel!
Wie berechne ich die Bruttogeschossfläche? Berechnen Sie schnell und einfach die Bruttogrundfläche Ihrer Immobilie mit unserem kostenlosen BGF Rechner (unten)! Egal, ob Sie eine Wohnung, ein Haus oder ein Gewerbeobjekt besitzen oder kaufen möchten, die Bruttogrundfläche ist eine wichtige Kennzahl zur Bestimmung des Immobilienwerts. Mit unserem praktischen Rechner können Sie in wenigen Schritten die Bruttogrundfläche ermitteln und somit fundierte Entscheidungen treffen.
Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF) ganz einfach
Die Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF) kann auf einfache Weise durchgeführt werden. Wenn eine Fläche eine lichte Höhe von mehr als 1,25 Metern aufweist, wird sie zur Bruttogeschossfläche gezählt. Andererseits, wenn die lichte Höhe gleich oder kleiner als 1,25 Meter ist, wird sie nicht zur Bruttogeschossfläche gezählt. Ebenso gilt: Wenn eine Fläche fest überdacht ist, wird sie zur Bruttogeschossfläche hinzugerechnet, während nicht überdachte Flächen nicht zur Bruttogeschossfläche gehören. Mit diesen einfachen Kriterien lässt sich die Bruttogeschossfläche leicht ermitteln.
Bitte beachten Sie noch die Details unter dem Rechner, beispielsweise für Mehrfamilienhäuser und Treppenhaus mit Treppenaugen.
BGF Ermittlung grob erklärt:
- Größer als 1,25m > BGF
- Gleich oder kleiner als 1,25m > nicht BGF
- Überdacht > BGF
- Nicht überdacht > nicht BGF
BGF Rechner
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Berechnung der Bruttogrundfläche
Gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt die Berechnung der Bruttogrundfläche. Wenn Sie die Nettogrundfläche kennen, können Sie die Bruttogrundfläche einfach ermitteln, indem Sie sie zur Konstruktionsfläche addieren.
Zur Konstruktionsfläche zählen alle Grundflächen der aufgehenden Baukonstruktionen aller Grundrissebenen, wie z. B. Wände, Hohlräume, Wandnischen oder Installationskanäle.
BGF Bereich A, B und C
Falls Ihnen die Nettogrundfläche nicht bekannt ist, werden die Grundflächen und Rauminhalte gemäß den Vorgaben der DIN 277 getrennt ermittelt. Dabei werden sie nach ihrer Zugehörigkeit zu den folgenden Bereichen aufgeteilt:
- Bereich A: Überdacht und allseitig sowie in voller Höhe umschlossen. Dies umfasst das Kellergeschoss (KG), das Erdgeschoss (EG), das Obergeschoss (OG) und das ausgebaute oder nicht ausgebaute Dachgeschoss.
- Bereich B: Überdacht, aber nicht allseitig und in voller Höhe umschlossen. Hierzu gehören beispielsweise Loggien, überdeckte Balkone und Durchfahrten.
- Bereich C: Nicht überdacht. Das bezieht sich auf nicht überdeckte Terrassen und Balkone.
Bei der Berechnung der Bruttogrundfläche werden ausschließlich die Grundflächen der Bereiche A und B berücksichtigt. Die Bereiche A werden vollständig einbezogen, während die Bereiche B dort berücksichtigt werden, wo die Flächen umschlossen sind. Sind die Flächen nicht vollständig umschlossen, werden sie nur bis zur Begrenzung der vertikalen Projektion ihrer Überdeckung berücksichtigt. Im Falle von Balkonen bedeutet dies bis zum überdachten Bereich.
Bauelemente wie Treppen und Galerien
Es gibt verschiedene Anrechnungen für verschiedene Bauelemente, wie zum Beispiel Treppen oder Galerien, die sich von der Bruttogrundfläche unterscheiden. Hier sind Beispiele für die Anrechnung von Treppen und Galerien gemäß der DIN 277:
Treppen in der BGF Berechnung
Bei Treppen werden insbesondere die Treppenläufe (Treppenstufen) und die Treppenaugen (der innere Luftraum zwischen den Treppenläufen) berücksichtigt.
In einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus wird zum Beispiel die Fläche jedes Treppenlaufs nur einmal zur Verkehrsfläche (VF) des darüber liegenden Geschosses gerechnet. Wenn sich die Fläche der Treppe mit anderen Nutzflächen (wie Fluren) überschneidet, wird der überschneidende Teil der Nutzfläche berücksichtigt und von der Treppenfläche abgezogen.
Treppenaugen werden von der Geschossfläche abgezogen, wenn ihre Fläche größer als 25 Quadratzentimeter ist. Ist die Fläche kleiner, wird sie zur Konstruktionsfläche (KF) hinzugezählt. Jedes Treppenauge wird für jeden Treppenlauf separat berechnet, ähnlich wie bei den Treppenläufen.
Tipp! Unsere Tools für Flächen:
Galerien in der BGF Berechnung
Ein Beispiel ist eine Treppe in einem Einfamilienhaus, die vom Wohnzimmer zu einem offenen Bereich, der Galerie, führt. Auch für Treppen im Inneren von Räumen wird die Fläche der Treppe zur Verkehrsfläche (VF) gezählt. Die begehbare Fläche der Galerie gehört zur Grundfläche. Der Luftraum zwischen der Galerie und dem darunter liegenden Wohnzimmer wird bei der Grundfläche nicht berücksichtigt.
Zählen Dachgeschoss, Keller und Garagen zur Bruttogrundfläche?
Grundsätzlich ist für eine mögliche Anrechnung die Nutzbarkeit entscheidend, auch wenn sie eingeschränkt ist. Dies gilt zum Beispiel für Abstellräume, Garagen, Dachgeschosse und Keller. Voraussetzung für die Nutzbarkeit ist eine lichte Höhe von mindestens 1,25 Meter. Außerdem müssen die Räume begehbar sein und eine feste Decke haben.
Denken Sie hier noch einmal an die grobe Einteilung vom Beginn:
BGF Ermittlung grob:
- Größer als 1,25m > BGF
- Gleich oder kleiner als 1,25m > nicht BGF
- Überdacht > BGF
- Nicht überdacht > nicht BGF
Vollständig umschlossene Garagen werden dem oben beschriebenen Bereich A und somit zur Bruttogrundfläche hinzugerechnet. Überdachte Carports (die in der Regel nicht allseitig umschlossen sind) gehören zum oben beschriebenen Bereich b und werden daher ebenfalls einbezogen.
Fragen und Antworten: BGF
Was ist der Unterschied zwischen Bruttogrundfläche und Bruttogeschossfläche?
Der Unterschied zwischen Bruttogrundfläche und Bruttogeschossfläche liegt darin, dass die Bruttogrundfläche alle Grundflächen der Baukonstruktionen umfasst, während die Bruttogeschossfläche die Fläche eines Geschosses einschließlich der Innenwände und -nischen darstellt.
Wo finde ich die Bruttogrundfläche Grundsteuer?
Die Bruttogrundfläche findet man in der Regel bei der Grundsteuer im Einheitswertbescheid oder auch im Wohnflächen- oder Mietvertrag.
Was gehört nicht zu BGF?
Zur Bruttogrundfläche gehören in der Regel Freiflächen wie Gärten, Hofflächen oder Terrassen sowie unüberdachte Balkone. Diese Flächen werden nicht zur Bruttogrundfläche gezählt.