Werbungskosten absetzen: Was ist erlaubt? Anwalt, Steuerberater, selbst erbrachte Arbeitsleistung & Co.

Werbungskosten absetzen - Sie möchten wissen, wie Sie Ausgaben für Anwälte, Steuerberater oder selbst erbrachte Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Vermietungstätigkeit als Werbungskosten steuerlich geltend machen können? In unserem Artikel "Immobilie Kapitalanlage Steuern sparen" geben wir Ihnen eine einfache und verständliche Erklärung zu diesem Thema. Wir beantworten auch eine Leserfrage dazu und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, um Ihre Werbungskosten effektiv zu nutzen.

Werbungskosten: Was ist erlaubt?

Im Artikel schrieben wir von Werbungskosten aus Vermietungstätigkeit. Dazu hat uns diese Frage erreicht:

"Ihr sprecht von 'Ferner können Ausgaben für Anwälte oder Steuerberater durch die Vermietungstätigkeit als Werbungskosten abgesetzt werden' was bedeutet das? Wie geht das? Einfach erklärt"

Auszug aus dem Artikel:

Anwälte oder Steuerberater als Werbungskosten

Ferner können Ausgaben für Anwälte oder Steuerberater durch die Vermietungstätigkeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei selbst erbrachten Arbeitsleistungen für Reparaturen, Sanierungen oder Modernisierungen kann der Wert dieser Leistungen ebenfalls als Werbungskosten angesetzt werden. Die gezahlten Darlehenszinsen für den Kauf oder die Renovierung der Immobilie sind ebenfalls absetzbar und mindern die steuerpflichtigen Einnahmen.

Werbungskosten für Anwalt & Steuerberater

Um Ausgaben für Anwälte oder Steuerberater als Werbungskosten abzusetzen, ist es wichtig, dass diese im Zusammenhang mit Ihrer Vermietungstätigkeit entstanden sind. Das bedeutet, wenn Sie rechtliche oder steuerliche Unterstützung für Ihre Vermietung benötigen, können die Kosten dafür als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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Auch selbst erbrachte Arbeitsleistungen

Ebenso können Sie selbst erbrachte Arbeitsleistungen, wie Reparaturen, Sanierungen oder Modernisierungen, als Werbungskosten ansetzen. Hierbei wird der Wert dieser Leistungen als Ausgaben verbucht und mindert Ihre steuerpflichtigen Einnahmen.

Und auch... Darlehenszinsen

Des Weiteren können auch die gezahlten Darlehenszinsen für den Kauf oder die Renovierung Ihrer Immobilie als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Zinsen mindern ebenfalls Ihre steuerpflichtigen Einnahmen und können somit Ihre Steuerlast reduzieren.

Und... Hausverwaltungskosten, Hausmeisters

Kosten, die Sie für die Hausverwaltung oder die Beschäftigung eines Hausmeisters aufwenden, können ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Kosten mindern Ihre steuerpflichtigen Einkünfte und helfen Ihnen dabei, Steuern zu sparen.

Wichtig ist: Belege aufbewahren!

Beachten Sie, dass die genannten Ausgaben nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn sie im Rahmen Ihrer Vermietungstätigkeit entstanden sind. Bewahren Sie alle Belege und Unterlagen sorgfältig auf und sich bei komplexen Fällen von einem Experten unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Abzüge vornehmen und alle Vorschriften einhalten.

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