Warme und kalte Betriebskosten (Wiki, Definition): Nettokaltmiete
Warme und kalte Betriebskosten - Bei der Berechnung der Nettokaltmiete, zum Beispiel für die Nettomietrendite, stoßen Sie irgendwann auf den Begriff der "warmen Betriebskosten" und "kalten Betriebskosten". In der Immobilienwirtschaft werden die Betriebskosten normalerweise in "kalte Betriebskosten" und "warme Betriebskosten" unterteilt.
Hier ist die Klärung:
Kalte Betriebskosten
Kalte Betriebskosten sind diejenigen Betriebskosten, die nicht direkt mit der Wärmeversorgung oder Heizung der Immobilie zusammenhängen. Das umfasst in der Regel Kosten wie Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Versicherungen und ähnliche Ausgaben, die für den allgemeinen Betrieb und die Instandhaltung des Gebäudes anfallen. Diese Kosten werden in der Regel über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.
- Gebäudereinigung
- Treppenhausreinigung
- Müllabfuhr
- Gartenpflege
- Hausmeisterdienste
- Versicherungen
- Gemeinschaftsstrom
- Schornsteinfeger
- Allgemeine Reparaturen und Instandhaltung (z. B. an Türen, Fenstern, Dächern)
Warme Betriebskosten
Im Gegensatz dazu beziehen sich warme Betriebskosten auf die Kosten für die Wärmeversorgung und Heizung einer Immobilie. Dazu gehören die Heizkosten selbst, Warmwasserversorgungskosten sowie gegebenenfalls die Kosten für die Wartung und Reparatur der Heizungsanlage. Warme Betriebskosten werden ebenfalls über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.
- Heizkosten
- Warmwasserversorgungskosten
- Wartung und Reparatur der Heizungsanlage
- Kosten für Brennstoffe (z. B. Gas, Öl)
- Kosten für Fernwärme oder Fernkälte (falls zutreffend)
Hier noch ein kleiner Exkurs:
Betriebkosten für Vermieter:innen
Wie legen Sie Betriebskosten korrekt auf Ihre Mieter um und was gibt es bei Eigentümergemeinschaften (WEG) zu beachten.
Betriebskosten auf Mieter umlegen
So können Betriebskosten auf Ihren Mieter umgelegt werden. Alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie hier:
Betriebskostenabrechnung in einer WEG
Welche Betriebskosten sind vom Mieter zu zahlen? Welche Kosten darf man nicht umlegen? Als Orientierungshilfe dient Ihnen die Betriebskostenverordnung, kurz BetrKV. In diesem Beitrag finden Sie alle umlagefähigen Betriebskosten im Überblick.
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