Fix & Flip Hausprojekt: Vorher / Nachher Vergleich

Abnahme einer Immobilie (Wiki, Definition): Sondereigentum & Wohnanlage

Abnahme einer Immobilie - Die Abnahme einer Immobilie erfolgt üblicherweise vom Auftraggeber selbst dann, wenn das Gebäude, wie im Vertrag festgehalten, fertiggestellt ist und keine wesentlichen Mängel erkennbar oder Restarbeiten zu machen sind. Bei Eigentumswohnungen verhält es sich anders. Bei der Abnahme von Sondereigentum sollten Sie als Käufer beachten, dass die Wohnung nicht bei der Fertigstellung des Baus, sondern stattdessen schon bei Bezugsfertigkeit abgenommen bzw. übergeben wird. Handelt es sich nicht um einen Neubau, so findet die Wohnungsabnahme an dem Tag statt, an dem der Mieter dem Vermieter den Schlüssel zurück aushändigt. Gemeinschaftseigentum gilt als abgenommen, wenn das gemeinschaftliche Eigentum für die Vertragsparteien vom Verwalter der Wohnanlage abgenommen wurde. Das kann aber frühestens passieren, wenn mehr als die Hälfte aller Wohnungen verkauft sind.

Lesen Sie hier mehr zu Neubau, Übergabeprotokoll und Gemeinschaftseigentum.

Abnahme einer Immobilie im Überblick

Abnahme einer Immobilie kurz erklärt:

  • Auftraggeber selbst
  • wenn Immobilie wie im Vertrag festgehalten, fertiggestellt ist
  • keine wesentlichen Mängel mehr

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