Abteilungen 1, 2 & 3: Das verrät ein Grundbuch Auszug über ein Grundstück + Musterbeispiel
Abteilungen 1, 2 & 3 eines Grundbuchauszugs - Im Grundbuchauszug finden Sie 3 Abteilungen. Das verrät jede einzelne Abteilung über das Grundstück: 1. Eigentumsverhältnisse, 2. Grundstückslasten und 3. Grundpfandrechte. Hier erkläre ich Ihnen einfach und verständlich den Inhalt und Aufbau. Tipp: Das Grundbuchblatt der Abteilung 2 ist besonders interessant, wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen. Hier geht es später zurück zu unserem XL-Ratgeber: Grundbuch.
Das Grundbuch ist ein Register, das alle Grundstücke eines Landes verzeichnet. Jedes Grundbuchblatt, welches ein Grundstück beschreibt, besteht aus folgenden Inhalten.
Abteilung I gibt Informationen über die Eigentumsverhältnisse preis. Das heißt nicht nur der aktuelle Eigentümer der Immobilie ist eingetragen, sondern auch alle Voreigentümer des Grundstücks.
Wie Sie unten im Beispiel sehen können, sind die Vorbesitzer im Grundbuchauszug deutlich zu erkennen, da sie immer aus dem Grundbuch gestrichen und nicht gelöscht werden. Auch die Grundlage des Erwerbs, wie beispielsweise Erbfolge, Auflassung oder Schenkung, ist hier sichtbar.
Solange Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, gelten Sie nicht als Eigentümer. Wer im Grundbuch steht, dem gehört also das Haus? Genau. Mehr zum Thema Grundbucheintrag hier:
Hier sehen Sie ein Muster der ersten Abteilung eines Grundbuchauszugs:
Abteilung 2: Grundstückslasten
Abteilung II führt die Lasten und Beschränkungen, die auf dem Objekt liegen, auf. Zum Beispiel verrät die Abteilung, wer in dem Haus oder der Wohnung überhaupt wohnen darf.
Leitungsrecht: Zugang für Nachbarn
Ist ein Leitungsrecht in Abteilung 2 eingetragen, bedeutet das, dass Nachbarn ihre Versorgungsleitungen wie Strom, Wasser und Telekommunikation über Ihr Grundstück verlegen dürfen. Bei einem Geh-, Fahr- und Wegerecht müssen Sie, als Eigentümer, den Nachbarn gestatten über Ihr Grundstück zu gehen oder zu fahren, um zur eigenen Wohnung oder zum eigenen Haus zu gelangen.
Vorverkaufsrecht: Dritte Person
Sollten Sie Interesse an einer Immobilie haben (Immobilienkauf), bei der ein Vorverkaufsrecht im Grundbuchauszug steht, besteht für Sie das Risiko, dass Ihnen die Person mit Vorkaufsrecht die Immobilie kurzfristig, auch nach Beurkundung des Kaufvertrags noch wegschnappt.
Zwangsversteigerung: Grundpfandrecht verloren
Wird eine Zwangsversteigerung angeordnet, so wird diese im Grundbuchblatt niedergeschrieben. Der Eigentümer konnte seine Schulden gegenüber dem Gläubiger nicht nachkommen und verliert bzw. verlor daher aufgrund des in Abteilung 3 festgelegten Grundpfandrechts die Immobilie an diesen.
Sanierungsvermerk: Sanierungsgebiet und Ausgleichsbetrag an Gemeinde
Wichtig zu wissen, ist ebenfalls, was ein Sanierungsvermerk im Grundbuch für Sie als (potenzieller) Eigentümer bedeutet. Steht ein Sanierungsvermerk in einem Grundbuchblatt eines Grundstücks, so handelt es sich um eine Immobilie, die in einem Sanierungsgebiet steht. Als Käufer oder Besitzer sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten haben.
Erbbaurecht: Fremdes Grundstück nutzen
Eine weitere Grundstücksbeschränkung ist ein Erbbaurecht. Ist dieses vermerkt, hat eine Person das Recht, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück zu bauen, zu errichten und zu unterhalten. Im Grunde liegt ein Nutzungsrecht für das Grundstück vor.
Auflassungsvormerkung: Eigentumsübergang
In Abteilung 2 des Grundbuchblattes wird außerdem die Auflassungsvormerkung eingetragen. Hierbei handelt es sich um einen Vermerk zum Eigentumsübertrag, die den Käufer einer Immobilie bis zum endgültigen Übertrag des Eigentums absichert. Sie wird nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Notar eingetragen und hält den Verkäufer davon ab, das Objekt vor der Kaufpreiszahlung an jemand anderes zu verkaufen oder zu beleihen.
Erst wenn der Kaufpreis an den Verkäufer vollständig ausgezahlt wurde, wird aus der Vormerkung ein richtiger Eintrag, der den Eigentumswechsel amtlich und den Käufer zum neuen Eigentümer macht.
Abteilung 2 ist also besonders interessant für Sie als Immobilienkäufer.
Ein prüfender Blick kann Sie hier vor Überraschungen bewahren.
Die wichtigsten Links zu Abteilung 2
Das können Lasten und Beschränkungen, die auf Ihrem Grundstück, Haus oder Ihrer Wohnung liegen, sein:
Anhand von Beispielen lernt es sich am leichtesten. So kann eine zweite Abteilung eines Grundstücks aussehen:
Grundbuchbelastungen im Kaufvertrag
Was versteht man unter Grundbuchbelastungen? Grundbuchbelastungen sind die im Grundbuch einer Immobilie eingetragenen Rechte. Wer eine Immobilie kauft, sollte sich vorab über die Belastungen im Grundbuch informieren. Im Kaufvertrag ist es daher notwendig, die im Grundbuch vermerkte Grundbuchbelastungen aufzuführen.
Hier erfahren Sie, was Grundbuchbelastungen sind, wo sie zu finden sind und was die Belastungen für Sie als Käufer einer Immobilie bedeuten:
Der Eigentümer muss die Löschung der Schulden im Grundbuch beantragen lassen, daher kann es durchaus vorkommen, dass die Grundschuld noch eingetragen ist, obwohl sie bereits beglichen wurde.
Die Grundpfandrechte dienen der Sicherung von Darlehen und Krediten. Heutzutage oftmals über eine Grundschuld abgewickelt. Für Käufer ist es also von Interesse zu wissen, ob eine Immobilie belastet wurde, ansonsten geht die Grundschuld nämlich auf den neuen Eigentümer über.
Das steht drinnen:
Vermerk zu einer Hypothek
Grundschuldeintrag
Eintrag zur Rentenschuld
Muster: Grundbuchblatt Abteilung 3
In dem Beispiel sehen Sie, wie Grundpfandrechte in Abteilung 3 des Grundbuchs eingetragen sind:
Grundbuchangaben im Kaufvertrag
Schon gewusst? Die Angaben vom Grundbuch sind nicht nur wichtig als Informationsquelle für Ihren Kauf, Sie finden die Daten auch im späteren Kaufvertrag, wie hier im Beispiel zu sehen, die Grundbuchabteilungen 1, 2 und 3 im Kaufvertrag Muster.
Grundbuchauszug beantragen
Lernen Sie hier schnell und einfach alles, was Sie über das Grundbuchamt und die Beantragung eines Grundbuchauszugs wissen sollten. Checkliste: So erhalten Sie Auskunft über ein Grundstück:
Sie wollen zum Profi werden, wenn es um Immobilien geht? Dann sollten Sie eines der wichtigsten Dokumente der Branche, das Grundbuch verstehen und seinen Inhalt richtig deuten können. Egal, ob Immobilienverkauf oder Immobilienkauf, wenn Sie Ihr hier erlernte Wissen über das Grundbuch richtig anwenden, erleben Sie keine bösen Überraschungen mehr und haben einen Vorteil an Expertenwissen.
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