Anlieger (Wiki, Definition): Eigentümer eines Grundstücks an öffentlichen Straßen

Anlieger - Ein Anlieger ist ein Verfügungsberechtigter bzw. ein Eigentümer eines Grundstücks oder auch einer Immobilie, die an eine öffentliche Straße oder einen Wasserlauf grenzt. Als Anlieger gelten alle, die ein Interesse bzw. Grund haben, in die Straße zu fahren. Das bedeutet auch Patienten, Besucher von Praxen oder Kunden von dortigen Geschäften haben das Recht, die Straße zu befahren und dort zu parken.

Lesen Sie auch hier die Definitionen für Baugrundstück, Anliegerbeiträge und Nutzfläche.

Anlieger Definition

Die wichtigsten Merkmale von Anlieger:

  • Eigentümer eines Grundstücks/Immobilie
  • Immobilie grenzt an einer Straße oder einen Wasserlauf
  • Anlieger sind alle, die das Interesse haben die Straße zu befahren

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