Arbeitnehmersparzulage (Wiki, Definition): Staatlicher Zuschuss für Arbeitnehmer
Arbeitnehmersparzulage - Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer können diese vermögenswirksame Leistung, also Geldleistung, erhalten. Um die Arbeitnehmersparzulagen beantragen zu können, muss man eine Einkommenssteuererklärung abgeben und darin den entsprechenden Hinweis ankreuzen, sowie die zusätzliche Anlage zu vermögenswirksamen Leistungen ausfüllen und beifügen.
Lernen Sie mehr über KfW, Bausparvertrag und Wohn-Riester.
Die Arbeitnehmersparzulage im Überblick
Das Wichtigste zu dem Begriff Arbeitnehmersparzulage zusammengefasst:
- staatlicher Zuschuss für Arbeitnehmer
- Ziel: Förderung der Vermögensbildung
- muss über Einkommenssteuererklärung beantragt werden
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!