Außenanlage (Wiki, Definition): Grundstücksteile neben Gebäuden
Außenanlage - Die Außenanlage ist ein fester Bestandteil des Grundstücks. Sie setzt sich hierbei aus den lebendigen und leblosen Inhalten rund um die Immobilie zusammen. Eingegrenzt wird die Außenanlage von dem bebauten Teil des Grundstücks, bis hin zur Grundstücksgrenze. Zur Außenanlage gehören nicht nur die sichtbaren Elemente, auch die technische Infrastruktur, wie zum Beispiel Strom und Wasserleitungen, werden dazu gezählt. Der Außenbereich fügt also mit funktionalen und gestalterischen Aufgaben zur Versorgung und dem Gemeinwohl hinzu.
Zu den Außenanlagen gehören:
- Terrasse
- Garten, Bepflanzung
- Tore, Zäune
- Hecken, Teich
- Garage, Parkplatz
- Ver- und Entsorgungsleitungen
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Außenanlage im Überblick
Die wichtigsten Aspekte zu Außenanlagen zusammengefasst:
- gehören zum Grundstück
- alle leblosen und lebendigen Elemente
- kein Gebäudeteil der Immobilie
- technische Infrastruktur
- z.B. Garten, Garage oder Pool
Beispiel Außenanlage
Eine Außenanlage mit einem Gartenhaus:
Außenanlage an einem modernen Neubau:
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