Außerordentliche Eigentümerversammlung (Wiki, Definition): Versammlung der WEG außerhalb des regelmäßigen Turnus
Außerordentliche Eigentümerversammlung - Bei der außerordentlichen Eigentümerversammlung handelt es sich um die Versammlung aller Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die außerhalb des regelmäßigen Turnus der ordentlichen Versammlungen stattfindet.
Meistens wird eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen, wenn eine Angelegenheit eine schnelle Klärung bedarf. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn umgehend Sanierungsmaßnahmen am Gebäude durchzuführen sind oder ein kurzfristiger Verwalterwechsel ansteht.
Voraussetzung für die außerordentliche Eigentümerversammlung ist, dass mindestens die Hälfte der Eigentümer anwesend sind und die Einladung den jeweiligen Eigentümern schriftlich vorliegt.
Einberufen wird die außerordentliche Eigentümerversammlung vom Verwalter. Im Fall einer Verweigerung, kann die Einberufung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder dessen Vertretung erfolgen.
Lesen Sie hier mehr zu Eigentümerversammlungsprotokoll, WEG-Verwaltung und Wohnungseigentumsgesetz.
Außerordentliche Eigentümerversammlung im Überblick
Der Begriff Außerordentliche Eigentümerversammlung schnell und einfach erklärt:
- Versammlung aller Eigentümer einer WEG
- findet außerhalb des regelmäßigen Turnus statt
- Einberufung durch Verwalter oder Beirat
- bedarf schriftliche Einladung
- Anwesenheit der Hälfte der WEG
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