Bauantrag oder Bauanzeige – Wann ist ein Um- oder Anbau Genehmigungspflichtig?
Bauantrag bei Anbau - Wer in Deutschland etwas bauen möchte, braucht dazu eine Baugenehmigung. Auch für Um- oder Anbauten muss in den meisten Bundesländern über einen Bauantrag eine Genehmigung zum Bauen eingeholt werden. Wie beim Neubau gelten bei einem Um- oder Anbau genauso die Regeln des öffentlichen Baurechts, die in jedem Fall eingehalten werden müssen, auch wenn es keiner Genehmigung bedarf. Für welche Bauprojekte sie genau einen Bauantrag stellen müssen, welche lediglich einer Bauanzeige bedürfen und was Sie zu Um- und Anbauten wissen müssen, erfahren Sie hier.
Um- und Anbau: Wann ist eine Genehmigung Pflicht?
Generell lässt sich sagen: Jede Art von An- und Umbau benötigt eine Baugenehmigung, die gesetzliche Grundlage stellt dabei das Baugesetzbuch. Um diese zu erhalten, muss eine Baugenehmigung bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Welche Bauprojekte genehmigungspflichtig sind, verhält sich je nach Bundesland unterschiedlich. Bei einigen, kleineren Bauprojekten reicht eine Bauanzeige.
Generell gilt, wenn in die Statik, den Nutzen und das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes eingegriffen wird, muss ein Bauantrag gestellt werden.
Wenn Sie einen Anbau planen, sollten Sie immer einen Experten wie einen Architekten oder einen Bauingenieur zu Rate ziehen. Dieser kann das geplante Projekt bewerten und weiß, durch die geltende Landesbauordnung, in welcher Form ein Bauantrag gestellt werden muss:
Welche Projekte sind Genehmigungspflichtig? Lesen Sie hier weiter.
Genehmigungspflichtige Bauprojekte
Je nach Bundesland unterscheidet sich die Genehmigungspflicht für An- und Umbauten am Haus. Wenn für Ihren geplanten Anbau ein Bauantrag erforderlich ist, wird dieser bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Eine Hilfe stellt Ihnen dabei der bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser.
Auch wenn sich die dazu benötigten Unterlagen abermals je nach Bundesland unterscheiden, sind einige Unterlagen in der Regel immer einzureichen. Welche Regelungen in Ihrer Kommune gelten, können Sie der Landesbauordnung oder dem Bebauungsplan der Gemeinde entnehmen.
Hier eine kurze Übersicht, welche Unterlagen Sie in der Regel einreichen müssen:
- Bauantrag für den Anbau (Formblatt)
- Bauzeichnungen
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Berechnung des umbauten Raumes
- Schätzung der Rohbaukosten
- Schätzung der Gesamtkosten
- technische Nachweise (Standsicherheits- und Wärmeschutznachweis)
- Entwässerungsplan
Doch für welche Bauprojekte genau ist eine Baugenehmigung erforderlich? Werfen wir hier einen Blick auf Um- und Anbauten am Haus!
Erweiterung durch Anbau
Ein Anbau oder Umbau kann mehr Wohnraum schaffen, besonders wenn man eine WEG gründen oder erweitern möchte. Auch bei Einliegerwohnungen sind Anbauten sinnvoll, um größeren Wohnraum oder einen separaten Eingang zu schaffen. Da dies einen Eingriff in die Statik, das Erscheinungsbild und in manchen Fällen auch in den Nutzen des Gebäudes bedeutet, muss hier eine Baugenehmigung eingeholt werden.
Auch wenn ein Anbau durch einen Bauantrag mit größerem Aufwand und hohen Kosten verbunden ist, ist es durch die späteren Mieteinnahmen lohnenswert.
- Die Erweiterung eines Wohngebäudes durch einen Anbau ist genehmigungspflichtig
Baumaßnahmen im Innenraum
Wenn Sie ein Bauprojekt innerhalb der eigenen Wohnung oder des Hauses planen, ist dies in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Ausnahme ist, wenn dabei in die Statik des Gebäudes eingegriffen wird. Das bedeutet, sollten Wände eingerissen werden oder ein neuer Treppenschacht entstehen, müssen Sie dies durch einen Bauantrag in den meisten Bundesländern genehmigen lassen.
Auch wenn sich der Nutzen eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils ändert, muss dies genehmigt werden, weil auch hier in den meisten Fällen in die Statik eingegriffen werden muss. Sollten Sie zum Beispiel eine Wohnung in eine Arztpraxis umwandeln wollen, muss dies vom Amt genehmigt werden. Auch hierbei gilt, die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
- Baumaßnahmen im Innern müssen genehmigt werden, wenn in die Statik des Gebäudes eingegriffen wird oder sich der Nutzen ändern sollte.
Ausbau des Dachgeschosses
Bei einem Ausbau des Dachgeschosses, gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Baumaßnahme im Innenraum. Wenn der Dachboden zuvor nicht zum Wohnen gedacht war, wird in den Nutzen eingegriffen. Wenn ein neuer Treppenschacht entstehen muss, ändert sich zudem die Gebäudestatik.
- Der Ausbau eines Dachgeschosses benötigt eine Baugenehmigung
Austausch / Änderung der Fenster
Generell benötigt ein Fensteraustausch keine Genehmigung. Sollten hierbei allerdings die Fensteröffnungen verkleinert, vergrößert oder versetzt werden, muss dies in den meisten Bundesländern genehmigt werden.
Der Einbau von Dachgauben hingegen benötigt eine Genehmigung, da in das Äußere Erscheinungsbild eingegriffen wird. Hierbei ist besonders der Bebauungsplan zu beachten, da in vielen Kommunen das äußere Bild der Gebäude vorgegeben wird.
- Wenn Fensteröffnungen versetzt, verkleinert, vergrößert oder in Form einer Dachgaube eingebaut werden, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden.
- Ein Einfacher Fensteraustausch ist genehmigungsfrei
Anbau von Wintergärten
Auch Wintergärten benötigen zum Bau eine Genehmigung. Diese hängen direkt am Haus, und werden als Wohnraum genutzt, weshalb ein Bauantrag eingereicht werden muss.
- Wintergärten benötigen einer Baugenehmigung.
Bei kleineren Bauten, die keinen direkten Anschluss zum Haupthaus aufweisen, wozu zum Beispiel Gartenhäuschen oder kleine, freistehende Garagen zählen, brauchen in den meisten Fällen keine Baugenehmigung. Allerdings müssen jedoch in den meisten Bundesländern das Amt über eine Bauanzeige informiert werden. Dieses Verfahren schauen wir uns im nächsten Punkt an.
Genehmigungsfreie Bauprojekte
In einigen Bundesländern sind viele An- oder Umbauten genehmigungsfrei. Dennoch müssen sie dem Amt durch eine Bauanzeige bekanntgegeben werden. Hierbei erfolgt keine baurechtliche Prüfung des Vorhabens, der Entwurfsverfasser trägt durch eine Unterschrift die volle Verantwortung, dass alle baurechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
Um einen Bau durch eine Bauanzeige durchführen zu können, muss ein Bebauungsplan vorhanden sein. Sollten Sie eine Bauanzeige aufgeben, müssen auch hier die nötigen Unterlagen zusammengetragen werden. Dies übernimmt der bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser, der zudem die Erklärung über die Einhaltung des öffentlichen Baurechts unterschreibt.
Mit der Bauanzeige muss der Bauherr mindestens folgende Unterlagen einreichen:
- Entwurfsplanung für den Anbau
- Amtlicher Lageplan
- Erklärung, dass die Voraussetzungen für das Verfahren vorliegen und dass der Entwurf dem öffentlichen Baurecht entspricht
- Erklärung (Zustimmung oder Beurteilung) eines Sachverständigen
- Entwässerungsgenehmigung
Bauantrag: Alles was Sie wissen müssen!
Um einen Anbau bauen zu können, oder einen Umbau durchzuführen, benötigt man in Deutschland in vielen Fällen eine Baugenehmigung. Diese erhält man durch das einreichen eines Bauantrags.
Der Bauantrag ist vor dem Bau die wichtigste Hürde, durch ihn wird entschieden, ob ein Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, oder nicht. Hier erfahren Sie alles darüber, welche Bauvorhaben einen Bauantrag benötigen, wie dieser Gestellt wird und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Alles zu den Fristen, Unterlagen und Widerspruch bei Ablehnungen erfahren Sie hier.
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