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Bereitstellungszinsen (Wiki, Definition): Entschädigung für Kreditkontohaltung

Bereitstellungszinsen - Bei der Anschlussfinanzierung kann es vorkommen, dass die beantragte Darlehenssumme nicht sofort benötigt wird. In diesem Fall können Banken Bereitstellungszinsen erheben, um potenzielle Zinseinnahmen zu kompensieren. Bereitstellungszinsen sind genauer gesagt zusätzliche Zinsen, die ein Kreditgeber einem Kreditnehmer berechnet, wenn dieser einen Kredit abruft, aber das Geld noch nicht vollständig benötigt und stattdessen auf einem Kreditkonto bereitstellt.

Die Bereitstellungszinsen werden als Prozentsatz des nicht genutzten Kreditbetrags berechnet und normalerweise zusammen mit anderen Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Zinsen und eventuellen Strafgebühren im Kreditvertrag festgelegt. Der Zweck von Bereitstellungszinsen besteht darin, den Kreditgeber für die Bereitstellung des Geldes und das Halten des Kreditkontos zu entschädigen, wenn der Kreditnehmer das Geld nicht sofort verwendet.

Lesen Sie hier die Definitionen zu Basiszinssatz, Leitzins und Zinsen.

Mehr dazu in unserem Anschlussfinanzierungsratgeber:

Bereitstellungszinsen im Überblick

Unter Bereitstellungszinsen versteht man zusammengefasst Folgendes:

  • Kosten, die bei der Aufnahme von Krediten anfallen können
  • Kreditnehmer ruft Kredit ab, aber das Geld wird noch nicht vollständig benötigt und wird auf einem Kreditkonto bereitgestellt
  • i.d.R. als Prozentsatz des nicht genutzten Kreditbetrags berechnet
  • Die Höhe der Bereitstellungszinsen variiert je nach Kreditgeber und Kreditvertrag

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