Beschlussfähigkeit (WEG) (Wiki, Definition): Durchsetzung & Vollmacht

Beschlussfähigkeit (WEG) - Eine Eigentümerversammlung ist dann beschlussfähig, wenn mindestens ein stimmberechtigter Eigentümer auf der Versammlung vertreten ist, oder die WEG-Verwaltung die Vollmacht eines stimmberechtigten Eigentümers in den Händen hält. Es ist also ratsam in Zukunft an Eigentümerversammlungen teilzunehmen oder der ausgewählten Vollmacht genaue Weisungen zu geben. Es besteht zwar die Möglichkeit der Beschlussanfechtung, von Erfolg gekrönt wird eine solche Klage aber nur sein, wenn der konkrete Beschluss nicht ordnungsgemäß ist.

Hier finden Sie weitere Definitionen zu Eigentümergemeinschaft, Vollmachtsurkunde und Beschluss (WEG).

Beschlussfähigkeit (WEG) Definition

  • Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung
  • mindestens ein stimmberechtigter Eigentümer
  • Vollmacht der Eigentümer
  • Beschlussanfechtung möglich nur bei Unkorrektheit der Verwaltung

Immobilien Wiki & Lexikon

Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar