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Bestellerprinzip (Wiki, Definition): Maklerkosten liegen bei Besteller

Bestellerprinzip - Wer bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, muss bei den Kaufnebenkosten auch die Maklergebühren berücksichtigen. Das Bestellerprinzip, das für die Maklerprovision bei der Vermietung von Immobilien gilt, besagt, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler engagiert. Im Falle von Immobilienverkäufen gilt dieses Prinzip jedoch nicht. Seit Dezember 2020 gilt eine neue Regelung für die Maklerprovision, wonach die Kosten zu gleichen Teilen (50% / 50%) zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Der Makler kann also vom Käufer nur den gleichen Betrag an Courtage verlangen, den er auch vom Verkäufer erhält.

Wenn der Makler dagegen nur von einer Partei beauftragt wird, trägt diese Partei die gesamten Kosten. Allerdings können sich die Parteien auf eine anteilige Kostenübernahme einigen, sodass bis zu 50 Prozent der Maklerprovision auf den Käufer oder Verkäufer übertragen werden können.

Die genaue Höhe der Maklerprovision wird zwischen dem Makler und dem Kunden verhandelt. Bevor ein Makler mit der Suche nach einer Immobilie beauftragt wird, empfehlen wir, die Höhe der Maklergebühren schriftlich festzuhalten oder eine Obergrenze zu vereinbaren. Im Allgemeinen belaufen sich die Maklergebühren auf etwa sechs bis sieben Prozent des Kaufpreises und werden in der Regel direkt nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.

Bestellerprinzip im Überblick

Hier in Kürze, was das Bestellerprinzip bedeutet:

  • Bestellerprinzip gilt nicht für Immobilienverkäufe
  • Maklerprovision wird zwischen Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen geteilt
  • Kosten können auch einseitig übernommen werden

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