Betriebskostenabrechnung (Wiki, Definition): Abrechnung der jährlichen Betriebskosten
Betriebskostenabrechnung - Bei der Betriebskostenabrechnung handelt es sich um eine Abrechnung der jährlichen Betriebskosten eines Mietobjekts. Meistens zahlen die Mieter einer Wohnung oder eines Hauses die Betriebskosten in Form einer monatlichen Vorauszahlung an den Vermieter. Dieser wiederum verpflichtet sich dazu ein Mal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.
Da es meistens Differenzen zwischen den Vorauszahlungen und den tatsächlichen Kosten gibt, kommt es entweder zu einer Rückzahlung oder Nachzahlung des Differenzbetrages.
Stellt sich bei Betriebskostenabrechnung heraus, dass der Mieter etwas nachzahlen muss, kann der Vermieter nun eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung veranschlagen.
Lesen Sie hier mehr zu umlagefähige Betriebskosten, nicht umlagefähige Betriebskosten und Standardmietvertrag.
Betriebskostenabrechnung: Schnell erklärt
Entdecken Sie hier noch mehr Folgen in unserem Immobilien Podcast.
Betriebskostenabrechnung zusammengefasst
Hier nochmal das Wichtigste zur Betriebskostenabrechnung auf einen Blick:
- Abrechnung der jährlichen Betriebskosten
- wird jährlich vom Vermieter erstellt
- weist Differenz zwischen Vorauszahlung und tatsächlichen Kosten auf
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!