Betriebskostenverordnung (BetrKV) (Wiki, Definition)
In der Betriebskostenverordnung (BetrKV) finden Sie alle gesetzlichen Regelungen der Betriebskosten. Das BetrKV besteht aus zwei Teilen. Zum einen der Definition der § 1 Betriebskosten und zum anderen die konkrete § 2 Aufstellung der Betriebskosten.
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Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:Betriebskosten auf Mieter umlegen: 17 Punkte
Welche Betriebskosten sind vom Mieter zu zahlen? Welche Kosten darf man nicht umlegen? Als Orientierungshilfe sollten Sie die Betriebskostenverordnung, kurz BetrKV, zu Rate ziehen. Genauer § 2, die „Aufstellung der Betriebskosten“. In Standardmietverträgen, wie denen von Haus & Grund, sind alle umlagefähigen Betriebskosten schon enthalten.
Hier finden Sie schon einmal die 17 Punkte als Liste:
- Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer)
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Heizungsanlage und Brennstoffe
- Warmwasseranlage, -lieferung und -geräte
- Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschafts-Antennenanlage und Breitband
- Betrieb der Einrichtungen für die Wäschepflege
- Sonstiges Betriebskosten
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