Echte Selbstverwaltung WEG (Wiki, Definition): Gemeinschaftliche Verwaltung einer WEG

Echte Selbstverwaltung (WEG) - Bei der echten Selbstverwaltung handelt es sich um eine Verwaltungsform, bei der die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltungsaufgaben gemeinschaftlich wahrnimmt. In diesem Fall wird von der WEG also kein Verwalter bestellt. Sie bleibt verwalterlos.

Entscheidet sich die WEG für das Modell der echten Selbstverwaltung, empfiehlt es sich, jedem Eigentümer einen eigenen, klar definierten Aufgabenbereich zuzuweisen und das anhand eines Geschäftsverteilungsplans schriftlich festzuhalten. So wird für Transparenz gesorgt und alle Angelegenheit der WEG ordnungsgemäß erledigt.

Lesen Sie sich hier weitere Definitionen zu unechte Selbstverwaltung, Verwaltervertrag und WEG-Verwaltung durch.

Echte Selbstverwaltung (WEG) schnell erklärt

Echte Selbstverwaltung (WEG) zusammengefasst:

  • Verwaltungsform der WEG-Verwaltung
  • Verzicht auf Verwalterbestellung
  • gemeinschaftliche Bewältigung der Verwaltungsaufgaben
  • Empfehlung: Erstellung eines Geschäftsverteilungsplans

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