Eigenheim steuerfrei vererben: Faktoren und Bedingungen für das steuerfreie Vererben von Immobilien
Eigenheim steuerfrei vererben - Die Vererbung einer Immobilie, insbesondere eines Eigenheims, ist für viele Menschen eine wichtige Angelegenheit. Doch neben dem emotionalen Wert spielt auch die steuerliche Komponente eine entscheidende Rolle. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, eine Immobilie steuerfrei zu vererben. Insbesondere bei einem Familienheim gibt es spezielle Steuerbefreiungen, die genutzt werden können. Lernen Sie jetzt die wichtigsten Informationen zum Thema Eigenheim steuerfrei vererben.
Immobilien steuerfrei vererben: Ist das möglich?
Eine hochwertige Immobilie stellt nicht nur eine wertstabile Investition für Sie dar, sondern bietet Ihnen auch die Möglichkeit der Vermögensübertragung an die nächste Generation - unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne eine steuerliche Belastung. Im Idealfall können die Erben die Immobilie dann sogar im vollen Wert übernehmen und anschließend auch steuerfrei weiterverkaufen.
Steuerfrei vererben: Das Wichtigste im Überblick
Immobilien steuerfrei vererben schnell zusammengefasst.
- Immobilien können durch Testament, Erbvertrag oder über gesetzliche Erbfolge vererbt werden
- die Höhe der Steuer hängt von der Steuerklasse und den Freibeträgen ab
- je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge zwischen 20.000 - 500.000 Euro
Tipp! Außerdem häufig gelesen: Schenkungssteuer.
Um den Wert einer Wohnimmobilie über Generationen hinweg zu erhalten, müssen allerdings einige rechtliche Feinheiten und insbesondere Haltefristen beachtet werden. Andernfalls unterliegt nicht nur der Weiterverkauf einer geerbten Immobilie der Einkommensteuer - in einigen Fällen kann sogar die Erbschaftsteuer rückwirkend fällig werden. Wenn Sie eine Wohnimmobilie erben, die im engsten Familienkreis liegt, haben Sie sogar die Möglichkeit, die Erbschaftsteuer vollständig zu umgehen.
Faktoren für eine steuerfreie Vererbung von Immobilien
Entscheidend dafür, ob eine Immobilie steuerfrei vererbt werden kann, sind mehrere Faktoren, die aus den gesetzlichen Vorgaben zur Erbschaftssteuer abgeleitet werden können:
- Höhe des Gesamtvermögens
- Anzahl der Erben
Ein höheres Gesamtvermögen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Erben ihre Freibeträge vollständig ausschöpfen müssen und das vererbte Haus ganz oder teilweise der Erbschaftssteuer unterliegt.
Je mehr Erben vorhanden sind, desto seltener wird der Freibetrag überschritten. Wenn beispielsweise eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 800.000 Euro an zwei Kinder vererbt wird, fällt für beide keine Erbschaftssteuer an, da der Freibetrag für jeden bei 400.000 Euro liegt. Wenn jedoch ein Einzelkind alles erbt und das Familienheim nicht mindestens zehn Jahre selbst nutzt, muss es auf den Gesamtbetrag von 400.000 Euro 15 Prozent Erbschaftssteuer zahlen, also 60.000 Euro. Eine Alternative zum Vererben ist die Schenkung an Kinder - hierüber sollten Sie sich ebenfalls informieren.
Je mehr Erben, desto weniger wird der Freibetrag überschritten.
Steuerfrei das eigene Haus übertragen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es möglich sein, das eigene Hauses steuerfrei zu vererben. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht hierfür eine spezielle Steuerbefreiungsvorschrift vor. Bleibt Ihr Ehegatte oder Kind selbst in der geerbten Immobilie wohnen, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Diese Steuerfreiheit ist allerdings an die folgenden Bedingungen gebunden:
- die Immobilie muss vor dem Tod selbst von dem Erblasser bewohnt worden sein
- die Erben sind der Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder
- zwischen Erbe und Einzug des Erben dürfen maximal 6 Monate liegen
- der Erbe muss für mindestens 10 Jahre in der Immobilie leben
- die Wohnfläche der Immobilie darf nicht mehr als 200qm betragen
Wird die 10 Jahres Frist nicht eingehalten, können die Erben nachträglich besteuert werden.
Erbschaftssteuer bei Immobilien erklärt
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer in Deutschland, die bei der Übertragung von Vermögenswerten wie Geld, Immobilien oder Aktien auf Erben oder Begünstigte erhoben wird. Bei Immobilien wird die Erbschaftssteuer auf den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes des Eigentümers berechnet. Anders als in anderen Ländern handelt es sich dabei um eine Erbanfallsteuer und nicht um eine Nachlasssteuer. Das bedeutet, dass die Steuer nicht auf der Höhe des gesamten Nachlasses basiert, sondern auf der konkreten Höhe, die der Erbe erhält.