Eigentümergrundschuld (Wiki, Definition): Grundbuch, Eigentümer & Gesetz

Eigentümerrundschuld - Bei der Eigentümergrundschuld handelt es sich um eine Grundschuld, die im Grundbuch auf den Grundstückseigentümer vermerkt ist. Sie kann durch ein Gesetz oder durch eine Bestellung entstehen. Der Grundstückseigentümer ist nicht nur der grundbuchliche Eigentümer, sondern auch der Gläubiger der Grundschuld. Eine Eigentümergrundschuld kann auf zweierlei Wege entstehen. Entweder der Eigentümer trägt selbst eine Grundschuld auf seine abgezahlte Immobilie ein oder eine durch die Bank eingetragene Grundschuld wird nach Abzahlung durch den Eigentümer automatisch in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt.

Hier erfahren Sie noch mehr zu Eigentümergemeinschaft, Mieter und Eigentumsrecht.

Eigentümergrundschuld im Überblick

Hier finden Sie nochmal alles Wichtige zur Eigentümergrundschuld in Kürze:

  • Grundschuld ist auf Grundstückseigentümer vermerkt
  • Kann durch Gesetz oder Bestellung entstehen

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