Einsichtsrecht (WEG) (Wiki, Definition): Einsehen der Verwaltungsunterlagen von Wohnungseigentümer
Einsichtsrecht – Das Einsichtsrecht ermächtigt einen Wohnungseigentümer, in sämtliche Verwaltungsunterlagen Einsicht zu bekommen, egal zu welchem Zeitpunkt. Einem Wohnungseigentümer muss von der Hausverwaltung Einsicht in sämtliche Unterlagen wie Kosten bzw. Kontoauszüge, Verträge, Hausgeldrückstände usw. gewährt werden. Auch die Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen müssen zur Einsicht freigegeben werden. Die Einsicht muss auf keinem rechtlichen Interesse begründen und auch nicht ohne einen driftigen Grund von Verwalter verweigert werden. Das Recht der Einsicht entfällt bei Kopien, diese müssen nicht zwingend übersandt werden, eine Einsicht sollte von den Originaldokumenten an Ort und Stelle erfolgen.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Wohnungseigentümergemeinschaft, Eigentümer und Gemeinschaftseigentum.
Einsichtsrecht zusammengefasst
Hier nochmal alles zum Einsichtsrecht in Kürze:
- berechtigt Wohnungseigentümer zur Einsicht aller Verwaltungsunterlagen
- Verwaltung muss Einsicht gewähren
- darf nicht ohne driftigen Grund verweigert werden
- Einsicht muss nicht auf rechtlichen Interessen begründet werden
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