Einzelabrechnung Definition: Anteilige Zahlung an laufenden Kosten durch Eigentümer
Einzelabrechnung - Die Einzelabrechnung ist ein Bestandteil der Jahresabrechnung und führt die zu zahlenden Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus auf. Mit der Einzelabrechnung werden die einzelnen Eigentümer verpflichtet, ihren Anteil an den laufenden Kosten des Gebäudes zu tragen. Die Kosten fallen in einer Abrechnungsperiode, meist Jährlich, durch Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergesellschaft an.
Zu den in der Einzelabrechnung aufgeführten anfälligen Kosten zählen:
- Betriebskosten
- Verwaltungskosten
- Instandhaltungsrücklagen für Sanierung
Einzelabrechnung zusammengefasst
Hier nochmal alles zur Einzelabrechnung im Überblick:
- Bestandteil der Jahresabrechnung eines Mehrparteienhauses
- Kosten werden auf einzelne Wohnungseigentümer umgelegt
- Kosten durch Laufende Kosten des Gebäudes entstanden
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!