Elternhaus (Wiki, Definition): Haus in dem man aufgewachsen ist
Elternhaus - Unter Elternhaus versteht man das Haus, in dem man als Kind zusammen mit den Eltern aufgewachsen ist. Nach dem Tod der Eltern werden die Immobilien in der Regel an die Kinder vererbt. Die Immobilie bleibt steuerfrei, wenn die Immobilie für die Eigennutzung bewohnt wird.
Erfahren Sie mehr über Mehrfamilienhaus, Kinder und Immobilien vererben.
Elternhaus Definition im Überblick
Elternhaus wird wie folg definiert:
- Haus, in dem man als Kind aufwuchs
- kann nach Erbe steuerfrei bewohnt werden
Beispiele für Elternhaus
Elternhäuser können unterschiedliche Hausarten oder Wohnungsarten sein.
Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus:
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