Energetische Sanierung steuerlich absetzen - Eine energetische Sanierung des eigenen Wohnhauses ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Durch die Förderung nach § 35c EStG können Eigentümer von Wohnimmobilien einen Teil der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, das erfahren Sie hier.
Wer seine Immobilie energetisch saniert, kann von einer steuerlichen Förderung in Form eines Abzugs von 20 Prozent der Kosten profitieren. Dabei werden die gesamten Kosten, einschließlich der Kosten für Material und notwendige Umbauten, berücksichtigt. Für Sanierungskosten bis zu 200.000 Euro erstattet das Finanzamt maximal 40.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt dabei über einen Zeitraum von drei Jahren.
Energetische Sanierung steuerlich absetzen: das Wichtigste im Überblick
Bevor wir uns die Steuervorteile rund um die energetische Sanierung im Detail anschauen, das Wichtigste im Überblick:
Steuerliche Absetzung von 20 % der Sanierungskosten
bis zu 40.000 Euro Steuerersparnis
Mindestalter der Immobilie & Nutzung vorgeschrieben
Wie kann man eine energetische Sanierung steuerlich absetzen?
Um von der steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen profitieren zu können, muss in jedem Jahr eine Steuererklärung abgegeben und die Anlage "Energetische Maßnahmen" ausgefüllt werden. Dabei werden für das Jahr, in dem die Maßnahmen abgeschlossen wurden, 7 Prozent der Kosten erstattet. Auch im zweiten Jahr werden 7 Prozent der Kosten erstattet, während im dritten Jahr die verbleibenden 6 Prozent ausgezahlt werden.
Zusammengefasst:
jährliche Steuererklärung nötig
Ausfüllung der Anlage "Energetische Maßnahmen"
Erstattung von 6 bis 7 Prozent der Kosten pro Jahr
Wie viel kann maximal abgesetzt werden?
Der Höchstbetrag von 40.000 Euro für die steuerliche Förderung nach Paragraf 35c EStG gilt pro Immobilie. Das bedeutet, dass man den Steuervorteil für mehrere energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen kann, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt werden. Bei jeder Sanierung erstattet das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten, bis der Höchstbetrag für das jeweilige Objekt erreicht ist.
20% der Sanierungskosten pro Immobilie
Voraussetzungen: Das sollten Sie mitbringen
Eine energetische Sanierung des eigenen Wohnhauses ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Durch die Förderung nach § 35c EStG können Eigentümer von Wohnimmobilien einen Teil der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Voraussetzungen auf einen Blick:
Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein
Die Sanierung muss energetisch sinnvoll sein
Die Sanierung muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
Es muss eine Bescheinigung des Fachunternehmens vorliegen
Die Sanierung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt werden
Alter und Nutzung des Gebäudes
Die Förderung nach § 35c EStG gilt nur für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen. Entscheidend für das Alter einer Immobilie ist der Beginn der Herstellung, der dem Tag entspricht, an dem der Bauantrag gestellt oder die Bauunterlagen eingereicht wurden. Sollte der genaue Tag nicht bekannt sein, so wird der 1. Januar des Baujahres als Startpunkt der Herstellung angenommen. Zudem ist eine Steuerermäßigung nur möglich, wenn Sie das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen.
Tipp! Sie wissen das genaue Baujahr Ihrer Immobilie nicht? Kein Problem - Hier erfahren Sie, wie man das Baujahr ganz leicht bestimmen kann.
Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass das ausführende Unternehmen über eine Zertifizierung als Energieeffizienz-Experte oder als Fachunternehmen für energieeffizientes Bauen und Sanieren verfügt. Welchen Anforderungen das Fachunternehmen entsprechen muss, hat das Bundesministerium der Finanzen in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt.
In einem der folgenden Bereiche muss das beauftragte Unternehmen tätig sein:
Mauer- und Betonbauarbeiten
Maler- und Lackierungsarbeiten
Dachdeckerarbeiten
Sanitär- und Klempnerarbeiten
Glasarbeiten
Zimmer-, Tischler- und Schreinerarbeiten
Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten
Steinmetz- und Steinbildhauarbeiten
Heizungsbau und -installation
Elektrotechnik- und -installation oder
Metallbau
Tipp! Einen kompletten Guide über die handwerklichen Arbeiten an einer Immobilie finden Sie hier.
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen muss das Fachunternehmen dem Eigentümer eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, welche Maßnahmen durchgeführt wurden und welche Kosten angefallen sind. Diese Bescheinigung muss beim Finanzamt eingereicht werden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Wichtig: Um die Kosten von der Steuer absetzen zu können, muss das Fachunternehmen bescheinigen, dass die Sanierungsmaßnahmen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Ein Beispiel hierfür sind die Grenzwerte für maximale Wärmedurchlässigkeit bei Wärmedämmungen.
Zeitpunkt von Sanierungsbeginn und -Abschluss
Außerdem müssen die Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt werden. Dieser Zeitraum beginnt am 01. Januar 2020 und endet am 31. Dezember 2029. Maßnahmen, die vor dem 01. Januar 2020 durchgeführt wurden, können nicht mehr gefördert werden.
Nur Maßnahmen zwischen 2020 und 2029 können abgesetzt werden
Damit Sie die Kosten für Ihre Sanierungsarbeiten absetzen können, muss es sich um Maßnahmen handeln, die dazu dienen, den Energiebedarf des Gebäudes zu senken. Dazu gehört zum Beispiel die Dämmung des Dachs, das Erneuern der Heizung und die Sanierung des Bodens.
Hier einige Beispiele:
Dämmung von Dach, Außen- und Innenwänden, Decken, Böden und Kellerdecken
Erneuerung oder Austausch von Fenstern und Türen
Einbau von Lüftungsanlagen
Einbau von Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen
Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Einbau von hocheffizienten Umwälzpumpen und Ventilatoren
Erneuerung von Rohrleitungen und Armaturen in Heizungsanlagen
Erneuerung von Warmwasserbereitern
Austausch von Beleuchtung durch energieeffiziente LED-Leuchten
Fazit: Mit gründlicher Vorbereitung zum Steuerbonus
Eine energetische Sanierung des eigenen Wohnhauses lohnt sich nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Durch die Förderung nach § 35c EStG können Eigentümer von Wohnimmobilien einen Teil der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und eine jährliche Steuererklärung ausgefüllt werden, um vom Steuerbonus profitieren können. Daher lohnt es sich, wenn Sie sich vorab genügend Zeit nehmen, um zu überprüfen, dass die Sanierungsmaßnahmen die wichtigsten Kriterien des Steuervorteils erfüllen.
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