Energiepreisbremse: Gas, Fernwärme und Strom – Alle Fakten

So funktionieren die Strom-, Fernwärme und Gaspreisbremse! Schon letztes Jahr haben wir über die Ideen zur Gaspreisbremse berichtet, jetzt ist sie da, ebenso wie die Strompreisbremse. Hier finden Sie alle Fakten.

Wie funktioniert die Energiepreisbremse?

Ab dem 1. März 2023 werden die Strom- und Gaspreise vom Staat gedeckelt, um die Bürger zu entlasten. Für die Strompreisbremse zahlen Kunden für 80 Prozent ihres Stroms maximal 40 Cent brutto pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent wird der reguläre Vertragspreis berechnet. Die Gaspreisbremse funktioniert genauso: Verbraucher zahlen für 80 Prozent ihres monatlichen Gasverbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde und für die restlichen 20 Prozent ihren aktuellen Vertragspreis.

Die Verbraucher bekommen den Zuschuss vom Gas- und Stromversorger für die Monate Januar und Februar rückwirkend gutgeschrieben. Das bedeutet, dass sie zu Beginn des Jahres den vollen Preis zahlen, aber nachträglich Erstattungen für Januar und Februar angerechnet bekommen. Ein Antrag muss dafür nicht extra gestellt werden, da die Abrechnung Aufgabe der Energieversorger ist.

Die Gas- und Strompreisbremse der Bundesregierung soll bis April 2024 gelten und wird aus Steuergeldern finanziert.

Gaspreisbremse: Das Wichtigste

Die Gaspreisbremse der Bundesregierung entlastet Erdgas- und Fernwärmekunden mit einem Verbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden aufgrund gestiegener Preise. Für 80% des Jahresverbrauchs erhalten Erdgaskunden einen garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben. Die Gaspreisbremse gilt von März 2023 bis Ende 2023 und kann bis April 2024 verlängert werden. Die Anbieter werden die Preisbremse auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 anwenden. Der Jahresverbrauch im September 2022 dient als Grundlage zur Bestimmung des begünstigten Basiskontingents.

Alles zum Gesetz der Gaspreisbremse finden Sie hier:

Beispiel Berechnung: So funktioniert es

60 m² Wohnung: ca. 8.400 kWh bei 840 m³ Gasverbrauch pro Jahr.

Gaspreis Arbeitspreis (pro kWh) Abschlag / Monat Abschlag / Jahr
2021 vor Preisanstieg 0,08 € 56 € 672 €
2022 nach Preisanstieg 0,20 € 140 € 1.680 €
2023 mit Gaspreisbremse 0,12 € für 80 % des Vorjahresverbrauchs,
0,20 € für alles darüber
95 € 1.142 €

Fernwärme-Preisbremse: Das Wichtigste

Für Fernwärmekunden gilt eine Übernahme des Septemberabschlags plus 20% Zuschlag als Bemessungsgrundlage für die Wärmepreisbremse. Ähnlich wie bei der Gaspreisbremse gibt es einen garantierten Bruttopreis, der bei der Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Im Prinzip also wie bei der Gaspreisbremse.

Alles zum Gesetz der Fernwärme-Preisbremse finden Sie hier:

Beispiel Berechnung: So funktioniert es

Im Beispiel eine 60 m² Wohnung mit ca. 8.400 kWh Verbrauch im Jahr.

Fernwärme Arbeitspreis (pro kWh) Abschlag / Monat Abschlag / Jahr
2021 vor Preisanstieg 0,07 € 49 € 588 €
2022 nach Preisanstieg 0,12 € 84 € 1.008 €
2023 (mit Fernwärme-Preisbremse) 0,095 € für 80 % des Vorjahresverbrauchs, 0,12 € für alles darüber 55 € 663 €

Strompreisbremse: Das Wichtigste

Die Strompreisbremse ist für Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr gedacht. Sie erhalten für 80% Ihres bisherigen Verbrauchs einen Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben. Die Strompreisbremse gilt von März 2023 bis Ende 2023 mit Option auf Verlängerung bis April 2024. Anbieter müssen die Preisbremse auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 anwenden. Der monatliche Grundpreis des Stromvertrags bleibt unverändert.

Alles zum Gesetz der Strompreisbremse finden Sie hier:

Beispiel Berechnung: So funktioniert es

Eine typische 60 m² Wohnung mit ca. 2.140 kWh.

Strompreis Arbeitspreis (pro kWh) Abschlag / Monat Abschlag / Jahr
2021 vor Preisanstieg 0,25 € 45 € 535 €
2022 nach Preisanstieg 0,45 € 80 € 963 €
2023 mit Strompreisbremse 0,35 € für 80 % des Vorjahresverbrauchs, 0,45 € für alles darüber 57 € 686 €
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