Erbbaurecht (Wiki, Definition): Immobilie auf fremden Grundstück bauen
Erbbaurecht (Bedeutung) Immobilien Wiki - Das Erbbaurecht beschreibt das Recht, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück zu bauen, zu errichten und zu unterhalten. Es darf also ein Grundstück bebaut werden, das einem anderen Eigentümer gehört. Der Eigentümer des Grundstücks, der Erbbaurechtgeber, räumt dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück ein. Hierfür erhält der Eigentümer des Grundstücks in der Regel einen Erbbauzins. Das Erbbaurecht für ein Grundstück kann sowohl vererbt als auch belastet und verkauft werden.
Erbbaurecht für Eigennutzer & Kapitalanlagen sinnvoll?
Tipp: Für Eigennutzer lohnt sich der Kauf von Immobilien, die auf einem Erbbaurecht Grundstück errichtet sind, in der Regel nicht, da, sie den Erbbauzins zusätzlich als Nebenkosten bezahlen müssen und diesen nicht von der Steuer absetzen können.
Für Kapitalanleger kann dies wiederum interessant sein, weil sich der Kaufpreis zu 100% abschreiben lässt. Schließlich enthält der Kaufpreis kein Grundstücksanteil. Auch die Erbbaurechtszinsen können von der Steuer abgesetzt werden.
Die Zinsen für das Erbbaurecht können nicht im Rahmen von Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.
Lesen Sie hier mehr zu Erbpachtland, Pacht und Erbe.
Vorteile und Nachteile bei Kapitalanlagen
Aspekt | Kapitalanlage mit Erbbaurecht | Kapitalanlage ohne Erbbaurecht |
---|---|---|
Vorteile | ||
Langfristige Nutzung des Grundstücks | ✓ | X |
Geringerer Kaufpreis | ✓ | X |
Planbarkeit durch Laufzeitvereinbarung | ✓ | X |
Steuervorteile durch Erbpachtzinsen | ✓ | X |
Nachteile | ||
Eigentum an Gebäuden geht verloren | X | ✓ |
Beschränkte Verfügung über Grundstück | X | ✓ |
Heimfall führt zu möglicher Entschädigung | X | ✓ |
Mögliche Unsicherheit bei Verlängerung | X | ✓ |
Erbbaurecht: Schnell erklärt
Entdecken Sie hier noch mehr Folgen in unserem Immobilien Podcast.
Erbbaurecht im Überblick
Das sind die wichtigsten Merkmale des Erbbaurechts:
- Recht, Immobilie auf fremden Grundstück zu bauen, errichten & unterhalten
- Erbbaurechtgeber gibt Nutzungsrecht an Erbbaurechtnehmer
- kann vererbt, belastet oder verkauft werden
Tipp! Erbbaurecht in der Praxis
Kapitalanlage in Berlin mit Erbbaurecht / Heimfall: Investition sinnvoll? Lernen Sie in diesem Beispiel, wie Sie mit einem Angebot umgehen, das Erbbaurecht und Heimfall enthalten:
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