Erbbaurechtnehmer (Wiki, Definition): Besitzer eines Grundstücks
Erbbaurechtnehmer - Erbbaurechtnehmer ist ein Begriff aus dem Erbbaurecht. Der Erbbaurechtsnehmer ist der Käufer und Besitzer eines Grundstücks, während der Erbbaurechtsgebers der Eigentümer bleibt. Der Käufer besitzt somit zwar das Grundstück, aber hat nicht das Eigentumsrecht.
Der Vorteil, wenn Sie eine Immobilie als Erbpachtnehmer kaufen ist, dass Sie das Grundstück, auf dem das Objekt steht, nicht mit bezahlen müssen. Der Nachteil ist wiederum, dass Sie monatliche bzw. jährliche Kosten, die Erbpachtzinsen an den Erbpachtgeber zahlen müssen. Auch bei der Ermittlung des Beleihungswertes des Objekts bei der Bank wirkt sich das Erbbaurecht negativ aus.
Lesen Sie hier mehr zu Erbpachtland, Pacht und Erbe.
Erbbaurechtnehmer im Überblick
Das sind die wichtigsten Merkmale des Erbbaurechtsnehmers:
- Käufer eines Grundstücks
- benötigt Nutzungsrecht vom Erbbaurechtgeber
- kein Kauf vom Grundstück nötig
- jährliche Pachtkosten
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