Erbe vor Kindern schützen: Vermögen sichern, Pflichtteil und Strategien – Asset Protection
Erbe vor Kindern schützen - Beim Erben und Vererben stehen viele Menschen vor der Frage, wie sie ihr Vermögen am besten sichern können, insbesondere wenn es darum geht, unerwünschte Ansprüche von Kindern zu verhindern. Eine Immobilie ist oft ein bedeutender Teil des Nachlasses und kann sowohl finanziellen als auch emotionalen Wert haben. Daher ist es wichtig, im Vorfeld kluge Entscheidungen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Vermögen gemäß den eigenen Wünschen und Vorstellungen weitergegeben wird. Lernen Sie jetzt, in wie weit es möglich ist, Ihr Erbe vor Ihren Kindern zu schützen und welche Strategien es hierbei gibt.
Kinder enterben: Pflichtteil schwer zu umgehen
In Deutschland ist es gar nicht so einfach, ungeliebte Kinder beim Nachlass leer ausgehen zu lassen. Ein Pflichtteil steht ihnen immer zu. Paradoxes Erbrecht: Wer etwa den Sohn per Testament enterben will, kann das problemlos und jederzeit so festschreiben. Die gesetzliche Erbfolge ist damit aufgehoben. Trotzdem werden die Kinder Geld bekommen. An ihrem Anspruch auf ein Minimum vom Erbe lässt sich in der Regel nicht rütteln. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausbezahlt werden.
Kinder erben trotz Enterbung den Pflichtteil.
Ein Beispiel:
Hinterlässt ein verstorbener Witwer zwei Kinder, dann liegt der gesetzliche Erbteil der Sprösslinge bei jeweils 50 Prozent. Wird die Tochter im letzten Willen des Vaters als Alleinerbin eingesetzt und ihr Bruder enterbt, darf dieser trotzdem den Pflichtteil von 25 Prozent verlangen, also ein Viertel des Gesamtvermögens abzüglich der Kosten für die Abwicklung der Bestattung. Bei einem Vermögen von 200 000 Euro hätte der Sohn also Anspruch auf die Auszahlung von stolzen 50 000 Euro - trotz Enterbung. Von der übrigen Erbmasse wie Antiquitäten, Bildern, Erinnerungsstücken oder Familienschmuck darf er aber nichts einfordern.
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Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, den Pflichtteil zu streichen. Eine solche Ausnahme besteht beispielsweise, wenn ein Kind den Vater oder die Mutter vorsätzlich töten wollte, schwere Verbrechen begangen hat, zu einer unbedingten Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde oder seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern böswillig verletzt hat. Es wird als unzumutbar angesehen, dass solche Kinder Ansprüche geltend machen können.
Pflichtteil beim Erbe wird umgangen, wenn die Kinder:
- Erblasser vorsätzlich töten wollten
- schwere Verbrechen begangen haben
- zu einer Haftstrafe von min. 1 Jahr verurteilt wurden
- gesetzliche Unterhaltspflicht böswillig verletzt haben
In allen anderen Fällen gibt es jedoch Optionen und juristische Strategien, um den Pflichtteil zu umgehen oder zumindest zu reduzieren. Wenn Eltern ein Berliner Testament verfassen und verhindern möchten, dass ihre Nachkommen bereits beim ersten Erbfall ihren Anspruch auf Geld geltend machen, können sie eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel in ihr letztes Testament aufnehmen. Diese besagt, dass ein Kind, das beim Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil einfordert, beim zweiten Erbfall enterbt wird und nur noch das gesetzliche Minimum erhält, nicht mehr. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, mit den Kindern zu einem Notar zu gehen und den Verzicht auf den Pflichtteil vertraglich festzulegen.
Weitere Möglichkeiten:
- Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel
- notariell Beurkundeter Verzicht der Kinder
Erbe verschenken und weitere Strategien
Eine alternative Möglichkeit besteht darin, den Pflichtteil durch frühzeitige Schenkungen erheblich zu reduzieren. Wenn ein Vater beispielsweise mindestens zehn Jahre vor seinem Tod 100.000 Euro an das Kind überträgt, das ihn beerben soll, wird dieser Betrag nicht mehr zum Erbe gezählt. Dadurch verringert sich der Pflichtteil für enterbte Kinder. Stirbt der Vater vor Ablauf der Zehnjahresfrist, wird der Betrag zwar zum Gesamtvermögen hinzugerechnet, jedoch um ein Zehntel für jedes Jahr reduziert, das zwischen der Schenkung und dem Erbfall liegt.
Alle 10 Jahre können 100.000 Euro verschenkt werden, ohne zum Erbe gezählt zu werden.
Wenn es zu spät für eine Schenkung ist, greifen Eltern oft zu trickreichen Maßnahmen. Sie investieren Ihr Geld zum Beispiel im Ausland, um es ungeliebten Kindern zu entziehen. Oder Sie heben nach und nach Geld von Ihren Konten ab und lassen es "versickern", was in Einzelfällen auch tatsächlich vorkommt, um den enterbten Kindern sogar den Pflichtteil zu entziehen.
Vermögen nach und nach vom Konto abheben und selbst ausgeben.
Ein Beispiel, ist ein Witwer mit zwei Kindern, der im hohen Alter eine neue Frau kennenlernte. In den beiden Jahren vor seinem Tod hob der Witwer insgesamt 1,5 Millionen Euro in bar von seinen Konten ab. Für seine Nachkommen blieb nichts übrig.
Wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist, ist selbst der Pflichtteil faktisch null.