Erbschaftssteuer Freibetrag: Versorgungsfreibetrag, Höhe, Steuerklassen und Tipps
Erbschaftssteuer Freibeträge - Die Erbschaftssteuer ist eine Abgabe, die beim Erwerb von Vermögen im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung anfällt. Damit sollen gleiche Chancen und Belastungen im Erwerb von Vermögen gewährleistet werden. Hier werden wir uns mit den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer, den verschiedenen Steuerklassen und Steuersätzen sowie Tipps zur Optimierung von Freibeträgen beschäftigen. Außerdem werden wir anhand von Rechenbeispielen aufzeigen, wie viel Erbschaftssteuer in verschiedenen Szenarien anfallen würde.
Erbschaftssteuer Freibetrag erklärt
In Deutschland müssen Erben eine Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie ihr Erbe antreten. Doch nicht alle Erben müssen den gleichen Betrag bezahlen, denn nicht für jeden Erben gilt die gleiche Steuerlast. Es gibt Erbschaftssteuer Freibeträge, die als steuerfreier Teil des Erbes bezeichnet werden. Diese Freibeträge stehen allen Erben zu, unabhängig davon, ob die gesetzliche Erbfolge greift oder eine testamentarische Verfügung vorliegt. Die Höhe des Freibetrags hängt vom verwandtschaftlichen Verhältnis des Erben zum Erblasser ab.
Erbschaftssteuer Freibetrag: Das Wichtigste im Überblick
Die Erbschaftssteuer Freibetrag schnell zusammengefasst.
- es gibt Freibeträge und zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag
- je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge zwischen 20.000 - 500.000 Euro
Tipp! Außerdem häufig gelesen: Schenkungssteuer.
Neben den Freibeträgen gibt es auch noch den Versorgungsfreibetrag, der bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt wird. Er dient dazu, eine angemessene Versorgung des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners sowie von Kindern oder anderen unterhaltsberechtigten Personen sicherzustellen, die durch den Tod des Erblassers ihre Versorgung verlieren.
Höhe des Freibetrags und Versorgungsfreibetrags
Die Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben. Der höchste Freibetrag steht Ehe- oder Lebenspartnern zu. Bis zu diesem Freibetrag wird keine Erbschaftssteuer fällig. Erst ein darüber hinausgehendes Erbe wird mit einem Steuersatz besteuert.
Je näher das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher ist der Freibetrag.
Tabelle zum Freibetrag bei der Erbschaftssteuer:
Erbende Person | Freibetragshöhe |
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Eltern, Großeltern | 100.000 Euro |
Geschwister, Neffen Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder Geschiedene Ehepartner, Lebenspartner |
20.000 Euro |
Entfernte Verwandte, Freunde, Bekannte | 20.000 Euro |
Neben den Freibeträgen nach dem Verwandtschaftsgrad gibt es zusätzlich den Versorgungsfreibetrag.
Tabelle zum Versorgungsfreibetrag:
Erbende Person | Versorgungsfreibetrag |
Ehegatten, Lebenspartner | 256.000 Euro |
Kinder, Stiefkinder (je nach Alter) | 10.300 bis 52.000 Euro |
Steuerklassen: Tabelle, Steuersätze und Beispiel
Bei der Erbschaftssteuer richtet sich die Höhe der Steuern nach den unterschiedlichen Steuerklassen und den dazugehörigen Steuersätzen. In die Steuerklasse I fallen beispielsweise Ehegatten, Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder des Verstorbenen. In der Steuerklasse II fallen Geschwister, Eltern, Großeltern, Enkelkinder verstorbener Kinder sowie Schwiegerkinder und ehemalige Ehepartner. In der Steuerklasse III fallen alle übrigen Erben, wie beispielsweise Freunde oder entferntere Verwandte.
Erbende Person | Steuerklasse Erbschaftssteuer |
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | Steuerklasse I |
Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder | Steuerklasse I |
Enkelkinder | Steuerklasse I |
Eltern, Großeltern | Steuerklasse I |
Geschwister, Neffen Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder Geschiedene Ehepartner, Lebenspartner |
Steuerklasse II |
Entfernte Verwandte, Freunde, Bekannte | Steuerklasse III |
Die letztendliche Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer hängt von der Höhe der Erbschaft und dem dazugehörigen Steuersatz der verschiedenen Steuerklassen ab. Dabei gilt: je höher der Wert des Vermögens, desto höher fällt auch die Steuer aus. Die Steuersätze beginnen bei 7 Prozent und können bis zu 50 Prozent betragen.
Tabelle zu den Steuersätzen der Erbschaftssteuerklassen:
Höhe der Erbschaft | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
bis 75.000 Euro | 7 Prozent | 15 Prozent | 30 Prozent |
bis 300.000 Euro | 11 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
bis 600.000 Euro | 15 Prozent | 25 Prozent | 30 Prozent |
bis 6.000.000 Euro | 19 Prozent | 30 Prozent | 30 Prozent |
bis 13.000.000 Euro | 23 Prozent | 35 Prozent | 50 Prozent |
bis 26.000.000 Euro | 27 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
über 26.000.000 Euro | 30 Prozent | 43 Prozent | 50 Prozent |
Hier zwei Beispiele zur Berechnung der Steuerlast.
Beispiel 1: Kind, 20 Jahre alt
Das Kind des Erblassers erbt als Alleinerbin ein Vermögen in Höhe von 750.000 Euro.
Höhe des Erbe | 750.000 Euro |
Freibetrag | 400.000 Euro |
Versorgungsfreibetrag | 20.500 Euro |
zu versteuerndes Erbe | 329.500 Euro |
Höhe der Steuer (Steuerklasse I / 15% Steuersatz) | 49.425 Euro |
Beispiel 2: Bekannter
Der Erblasser hat keine direkten Verwandten und vererbt sein Vermögen in Höhe von 50.000 Euro an einen seiner Bekannten.
Höhe des Erbe | 50.000 Euro |
Freibetrag | 20.000 Euro |
Versorgungsfreibetrag | / |
zu versteuerndes Erbe | 30.000 Euro |
Höhe der Steuer (Steuerklasse III / 30% Steuersatz) | 9.000 Euro |
Freibeträge optimieren: Praktische Tipps zum Sparen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer zu optimieren und somit die Steuerlast zu reduzieren. Die Erbschaftssteuer kann für Erben eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, diese Steuerlast zu reduzieren und mehr Vermögen an Ihre nächste Generation weiterzugeben. Von der Nutzung von Freibeträgen bis hin zur Schaffung von Stiftungen gibt es verschiedene Ansätze.
Hier sind einige Strategien:
- Schenkungen zu Lebzeit
- Aufteilung der Freibeträge
- Vermögensumwandlung
Weitere Tipps und Details um die Steuerlast zu reduzieren oder sogar steuerfrei zu vererben finden Sie in unseren Ratgebern: