blank

Erschließungskosten (Wiki, Definition): Kosten für Anschluss an öffentliche Nutzungsquellen

Erschließungskosten (Bedeutung) Immobilien Wiki - Als Erschließungskosten werden die Kosten bezeichnet, die für den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Verkehrs-, Wasser- und Energienetz anfallen. Um  also Strom, Erdgas oder auch Frischwasser, sowie Abwasser nutzen zu können, müssen Kommunalabgaben gezahlt werden, welche für die technische und verkehrsmäßige Erschließung von Baugrund fällig werden. Die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks fallen nur einmalig bei Neubauten an, wobei die Höhe der Kosten je nach Gemeinde und Arbeitsaufwand variieren kann.

Spricht man von Erschließungskosten, muss zwischen den technischen und den verkehrsmäßigen Kosten unterschieden werden. Bei der technischen Erschließung geht es um den Anschluss an die Versorgungs- und Entsorgungsnetze. Bei der verkehrsmäßigen Erschließung hingegen ist die Anbindung an das öffentliche Wege- und Straßennetz gemeint.

Zu den Erschließungskosten gehören:

  • Strom
  • Erdgas
  • Frischwasser
  • Abwasser
  • Telekommunikation
  • Straßen- und Wegnetz

Lesen Sie hier mehr zum Thema Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung und umlagefähige Nebenkosten.

Erschließungskosten: Schnell erklärt

Entdecken Sie hier noch mehr Folgen in unserem Immobilien Podcast.

Erschließungskosten im Überblick

Erschließungskosten definieren sich wie folgt:

  • Kosten für Anschluss eines Grundstücks an öffentliches Verkehrs-, Wasser- und Energienetz
  • fallen einmalig bei Neubauten an
  • technische und verkehrsmäßige Erschließung
  • technische Erschließung: Anschluss an die Versorgungs- und Entsorgungsnetze
  • verkehrsmäßigen Erschließung: Anbindung an das öffentliche Wege- und Straßennetz

Immobilien Wiki & Lexikon

Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:

blank 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar