Fernwärme-Preisbremse: Höhe, Rechner, Gesetz, Frist + Beispiel Berechnung
Fernwärme-Preisbremse - Das Wichtigste: Für Fernwärmekunden gilt eine Übernahme des Septemberabschlags plus 20% Zuschlag als Bemessungsgrundlage für die Wärmepreisbremse. Ähnlich wie bei der Gaspreisbremse gibt es einen garantierten Bruttopreis, der bei der Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Im Prinzip also wie bei der Gaspreisbremse.
Die Gas- und Wärmepreisbremse entlastet alle Verbraucher*innen von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme
Die Entlastung erfolgt über monatliche Abschläge oder Vorauszahlungen
Es gibt zwei Gruppen von Verbraucher*innen: private Haushalte, Vereine und kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Entnahmestelle
Die Rechtsform einer Einrichtung oder eines Unternehmens ist nicht relevant
Jede Entnahmestelle hat Anspruch auf Entlastung
Mehrwertsteuer ist für gesamten Fernwärmeverbrauch von 19 % auf nun 7 % gesenkt
Wie funktioniert die Preisbremse bei Fernwärme?
Die Gas- und Wärmepreisbremse entlastet alle Verbraucherinnen von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme, solange das Erdgas im Bundesgebiet entnommen wird und die Wärme im Bundesgebiet geliefert und verbraucht wird. Die Entlastung erfolgt über monatliche Abschläge oder Vorauszahlungen, die entsprechend dem Entlastungsbetrag sinken. Es gibt zwei Gruppen von Verbraucherinnen. Die erste Gruppe besteht aus privaten Haushalten, Vereinen und kleineren und mittleren Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Entnahmestelle.
Es ist nicht relevant, in welcher Rechtsform eine Einrichtung oder ein Unternehmen organisiert ist. Stattdessen ist es wichtig, dass sie als Letztverbraucher*in von leitungsgebundenem Erdgas oder Kunde von Wärme gelten. Jede Entnahmestelle eines Letztverbrauchers oder Kunden hat Anspruch auf Entlastung.
Fernwärme ist eine Form der Wärmeversorgung, bei der Heizwasser oder Dampf über ein Leitungsnetz von einem zentralen Heizkraftwerk oder einer zentralen Wärmeproduktionsstätte zu den Endverbraucher*innen transportiert wird. Im Vergleich zur individuellen Heizung in Gebäuden bietet Fernwärme den Vorteil, dass die Wärmeerzeugung in größeren Einheiten effizienter und ressourcenschonender stattfinden kann.
Die Wärme wird in den zentralen Heizkraftwerken durch Verbrennung fossiler oder erneuerbarer Energieträger, wie Gas, Kohle, Holz oder Abfall, erzeugt. Dabei wird die dabei entstehende Wärme über Wärmetauscher auf das Heizwasser oder Dampf übertragen und in das Fernwärmenetz eingespeist. Anschließend wird das Wasser oder Dampf zu den angeschlossenen Gebäuden geleitet, wo es zur Beheizung der Räume und zur Bereitstellung von Warmwasser genutzt wird.
Die Abwärme, die bei der Stromerzeugung in Kraftwerken entsteht, kann ebenfalls zur Fernwärmeerzeugung genutzt werden. In diesem Fall wird die Wärme direkt über Wärmetauscher auf das Heizwasser oder Dampf übertragen, ohne dass ein zusätzlicher Verbrennungsprozess notwendig ist.
Insgesamt ist Fernwärme eine umweltfreundliche und effiziente Art der Wärmeversorgung, da sie den Einsatz von Ressourcen und Emissionen reduziert und eine zentrale Energieversorgung ermöglicht.
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