Fristlose Kündigung – Mietrecht (Wiki, Definition): Sofortige Beendigung des Mietvertrags
Fristlose Kündigung - Bei einer fristlosen Kündigung (auch außerordentliche Kündigung genannt) handelt es sich um eine sofortige Beendigung des Mietvertrags. So steht es dem Vermieter offen den Mieter fristlos und ohne die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen, wenn die Mietzahlung zweimal in Folge komplett oder zu einem nicht unerheblichen Teil ausbleibt (Zahlungsverzug).
Rechtliche Grundlage hierfür ist § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), nach dem ein Mietverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien fristlos geendet werden darf.
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Fristlose Kündigung: Schnell erklärt
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Fristlose Kündigung auf einen Blick
Hier alles zu fristlosen Kündigung zusammengefasst:
- sofortige Beendigung des Mietvertrags
- Vermieter darf nach Zahlungsverzug fristlos kündigen
- rechtliche Grundlage: § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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