Gartennutzung (Wiki, Definition): Mietvertrag, Gebrauch & Regelung

Gartennutzung - Bei einem Mehrfamilienhaus mit Garten, sollte der Gebrauch des Garten, vorher geregelt werden, falls es nicht bereits im (Miet- oder) Kaufvertrag angesetzt wurde. So kann man Differenzen mit anderen Bewohnern vermeiden. Möchte der Vermieter einen Teil des Gartens selbst nutzen, muss er dies ausdrücklich vertraglich festhalten. Nachträglich kann der Vermieter einen Gartenteil nicht isoliert kündigen, sondern nur den gesamten Garten und nur zusammen mit der Wohnung, weil der Garten ein Bestandteil der Mietsache ist.

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Gartennutzung Definition

Der Begriff Gartennutzung in Kürze:

  • Regelung des Gebrauchs vereinbaren
  • umgehen von Differenzen mit Vermieter

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