Gemeinschaftseigentum (Wiki, Definition): Verwaltung, Gebrauch & Beispiele
Gemeinschaftseigentum - Unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum versteht man Eigentum, das nicht im Sondereigentum steht. Dazu zählen Grundstücke sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die im gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer stehen. Beispielsweise unterscheidet man bei Mehrfamilienhäusern, die aus mehreren Wohnungen bestehen Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum. Zum Gemeinschaftseigentum zählen zum Beispiel die Heizung, der Aufzug, tragende Wände, Fenster und der Hausflur. Die Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum werden von der Eigentümerversammlung getroffen.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Alleineigentum, Grundstück und Erbe.
Gemeinschaftseigentum im Überblick
- Teile des Gebäudes, die für den gemeinschaftlichen Gebrauch von Wohnungseigentümern stehen
- Beispiele: Heizung, Hausflur, Aufzug, tragende Wände
- Verwaltung erfolgt über die Eigentümerversammlung
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!