Gemeinschaftsordnung - Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie automatisch ein Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in ihrer erwählten Immobilie. Um ein gutes Zusammenleben zwischen den einzelnen Eigentümern zu gewährleisten, gibt es die Gemeinschaftsordnung. Diese ist die Verfassung von WEG und regelt den Betrieb in einem Mehrparteienhaus. Bevor Sie eine Wohnung in gewünschter Immobilie kaufen, sollten Sie immer einen Blick in die Gemeinschaftsordnung werfen, da sie Aufschluss über alle Rechte und Pflichten gibt, die Sie als Eigentümer in der WEG haben. Zurück zu WEG.
Die Gemeinschaftsordnung ist die Verfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft und hat juristisch gesehen sogar Vorrang vor der Teilungserklärung der Immobilie.
Gemeinschaftsordnung = Verfassung der WEG
Sie regelt das Verhältnis der einzelnen Wohnungseigentümer zueinander und klärt deren Rechte und Pflichten. Die Mieter in einem Mehrparteienhaus haben nichts mit der Gemeinschaftsordnung zu tun, sie gilt ausschließlich für Eigentümer. Treten Sie in eine WEG ein, ist die Gemeinschaftsordnung für Sie bindend.
Sollten Sie auf Begriffe wie Satzung, Vereinbarung oder Miteigentumsordnung stoßen, ist damit die Gemeinschaftsordnung gemeint.
Die Gemeinschaftsordnung zusammengefasst:
steht vor Teilungserklärung
gilt ausschließlich für Eigentümer
regelt Zusammenleben der Eigentümer
klärt deren Rechte und Pflichten
ist für alle Eigentümer bindend
Nun wissen Sie, was die Gemeinschaftsordnung genau ist. Allerdings gibt es bei diesem Dokument noch einiges zu beachten. Schauen wir uns weitere Fakten zur Gemeinschaftsordnung an.
Fakten zur Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung darf in der Eigentümerversammlung selbst von den Eigentümern der Immobilie festgelegt werden. Zudem darf zu jeder Zeit eine Änderung der Gemeinschaftsordnung vorgenommen werden. So können Sie immer einen Einfluss auf das Zusammenlaben in der WEG haben.
Zur Erstellung der Gemeinschaftsordnung müssen jedoch immer die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes beachtet werden. So darf sie nicht willkürlich erstellt werden, es gibt sogenannte unabdingbare Bestimmungen, die zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden müssen.
Viele Wohnungseigentümergemeinschaften der 60er und 70er Jahre haben oft keine Gemeinschaftsordnung zu verzeichnen, da sie nicht zwingend vorgeschrieben ist, bzw. war. Sollte dies der Fall sein, gilt das vorgeschriebene Wohnungseigentumsgesetz, statt der Gemeinschaftsordnung.
Tipp! Lesen Sie hier alles zum Thema Baumängel der 60er und 70er Jahre.
Wichtige Fakten Gemeinschaftsordnung:
darf von Eigentümern selbst erstellt werden
Änderungen können jederzeit erfolgen
Regeln des Wohnungseigentumsgesetz müssen beachtet werden
unabdingbare Bestimmungen müssen eingehalten werden
wenn keine Gemeinschaftsordnung vorhanden, gilt Wohnungseigentumsgesetz
Sie wissen nun, dass die Gemeinschaftsordnung von der WEG in der Eigentümerversammlung erstellt und geändert werden darf. Werfen wir jedoch einen genaueren Blick auf die Erstellung der Gemeinschaftsordnung.
Drei essenzielle Dinge sind wichtig und notwendig, um eine neue Gemeinschaftsordnung zu verabschieden. Wichtig dabei ist, dass Kosten für den Notartermin, sowie die Eintragung ins Grundbuch anfallen, für die die WEG aufkommen muss.
Die drei benötigten Dinge zur Erstellung:
Unterschriften aller Wohnungseigentümer
Beglaubigung durch Notar
Eintragung ins Grundbuch
In manchen Fällen wird zudem das Einverständnis der Banken benötigt, falls manche Wohnungen noch nicht vollständig abbezahlt sind.
Änderung der Gemeinschaftsordnung
Um die Gemeinschaftsordnung in einer Wohnungseigentümerversammlung zu ändern, gelten strenge Vorgaben, die immer eingehalten werden müssen. Um die Änderungen gültig zu machen, ist hierfür die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich.
Jeder Beschluss, der geändert wird, muss klar und deutlich formuliert sein. Wenn der Beschluss unbestimmt oder unklar ist, gilt er als ungültig.
Da die Gemeinschaftsordnung im Grundbuchamt vermerkt ist, muss jeder Beschluss dem Grundbuchamt als Antrag zur Eintragung und Bewilligung vorgelegt werden. Auch die finanzierenden Banken müssen ihre Zustimmung erteilen.
Wie kann man die Gemeinschaftsordnung ändern?
Zustimmung aller Eigentümer notwendig
klare und deutliche Formulierung
Beschluss muss Grundbuchamt vorgelegt werden
finanzierende Banken müssen einverstanden sein
Da Sie nun wissen, was beachtet werden muss, um die Gemeinschaftsordnung zu erstellen, schauen wir uns die typischen Inhalte dieser an.
Die Gemeinschaftsordnung kann, wie zuvor besprochen, von der WEG selbst aufgestellt werden. Hält man sich hierbei an alle Regeln, die das Wohnungseigentümergesetz vorgibt, kann die Gemeinschaftsordnung relativ frei formuliert werden. Neben individuell angepassten Inhalten zur jeweiligen Immobilie findet man meist in jeder Gemeinschaftsordnung ähnliche Inhalte.
Das Stimmrecht in einer WEG bei der Wohnungseigentümerversammlung muss immer festgelegt werden. So kann entschieden werden, ob pro Eigentümer eine Stimme oder nach der Größe der Miteigentumsanteile das Stimmrecht vergeben wird.
2. Hausgelder für Sanierung & Co.
Die Hausgeldzahlungen werden festgelegt, wie viel jeder Eigentümer jährlich an die WEG zahlen muss, um genügend Geld für Instandhaltung, Reparaturen, Sanierung oder Modernisierungen, aber auch Verwaltungsarbeiten wie Putzdienste oder Ähnliches, in der Kasse zu haben.
3. Tierhaltung: Erlaubt oder nicht
Die Tierhaltung in einem Mehrparteienhaus sollte ebenfalls in der Gemeinschaftsordnung festgelegt sein. Wenn die Haltung von Tieren oder bestimmten Tierarten per Gemeinschaftsordnung ausgeschlossen wird, dann ist diese Regelung bindend, sowohl für Sie als Eigentümer als auch für Ihren Mieter.
4. Verwaltungsarbeiten und Verwalter
Zudem wird hier die Verwaltung der WEG festgelegt. Wer bestellt den Verwalter? Wer verwaltet die Immobilie? All diese Fragen, so wie die Tätigkeiten des Verwalters, sind in der Gemeinschaftsordnung festgelegt.
5. Gewerbe im Sondereigentum
Die Regelung zum Gewerbe in einer WEG ist besonders wichtig. Oftmals sind gewerbliche Tätigkeiten im Sondereigentum verboten. Wenn Sie kein Teileigentum, sondern nur Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen haben, dürfen Sie keine gewerbliche, oder freiberufliche Tätigkeit in Ihrer Eigentumswohnung ausführen. Natürlich kann Wohnungseigentum in Teileigentum umgewandelt werden, dazu müssen aber alle Eigentümer Ihrer WEG einverstanden sein. Tipp! Lesen Sie hier alles zu Teileigentum vs. Wohnungseigentum.
6. Ruhezeiten im Haus
Auch die Ruhezeiten in einer Immobilie spielen eine wichtige Rolle. So kann hier die Einschränkung zum Musizieren aufgeführt sein, so wie man sich ab einer bestimmten Uhrzeit in den Hausfluren verhalten muss.
Hausordnung: Verhaltensregeln der WEG
Wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden, müssen Sie als Anteilhaber des Gemeinschaftseigentums einige Regeln beachten. Egal, ob Sie zum Eigennutz wohnen oder eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage gekauft haben, die Regeln in der Hausordnung der WEG sind sowohl für Sie, als auch für Ihren Mieter gültig. Alles Wichtige zur Hausordnung, sowie einige Beispiele für deren Inhalte sowie ein Vergleich zu Hausordnung und Gemeinschaftsordnung finden Sie hier.
Traumwohnung oder Wohnung als Kapitalanlage, mit dem Wohnungskauf werden Sie automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Was ist das? Worauf müssen Sie achten? Was sind Ihre Rechte, aber auch Pflicht? All die Antworten finden Sie hier, inklusive Erklärvideo, einfach und verständlich erklärt.
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