Grundbuchangaben (§2) – Kaufvertrag Haus & Wohnung
Grundbuchangaben (§2) im Kaufvertrag - Der zweite Paragraph befasst sich mit den Angaben zur Immobilien die im Grundbuch vermerkt sind. Es werden die verschiedenen Abteilungen des Grundbuchs aufgeführt mit gegebenenfalls vorhandenen Eintragungen zu Grundschulden, Hypotheken oder anderen Belastungen.
Der §2 des Muster-Kaufvertrags beschäftigt sich mit den
Grundbuchinhalten (Abteilung II und III)
aktuelle Lasten und Beschränkungen
Art der Hypotheken und Grundschulden
Unverbindliches Muster
Unsere Vorlagen und Muster verschaffen Ihnen einen Eindruck, welche Inhalte und Regelungen im jeweiligen Dokument enthalten kann. Diese Muster von immobilien-erfahrung.de erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, berücksichtigen keine Besonderheiten und sind ohne Anpassung an Ihren individuellen Fall nicht verwendbar.
alle Grundbücher
lfd. Nr. 2
EUR 2.340.000,00 Grundschuld ohne Brief nebst 18 % Zinsen jährlich
für die Sparkasse Muster in Musterstadt
Mithaft in weiteren Grundbüchern
Diese Belastung Abteilung III lfd. Nr. 2 ist durch den Verkäufer auf dem Kaufobjekt im Grundbuch zu löschen. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Löschung bzw. Pfandfreigabe auf dem Kaufobjekt nach Maßgabe der Bewilligung der Berechtigten.
(4) Der Verkäufer garantiert, dass ihm keine unerledigten Grundbuchanträge bekannt sind und dass er keine noch nicht vollzogenen Eintragungen bewilligt hat.
Was steht in einem Kaufvertrag (Immobilie)? Insgesamt finden Sie im regulären Kaufvertrag 9 Paragrafen, vom Kaufobjekt und Vertragsparteien, über die Grundbuchangaben, Kaufpreis, Vertragsabswicklung bis zu Kosten und Steuern beim Hauskauf, bzw. Wohnungskauf.
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