Grundbucheintrag löschen - Im Fall der vollständig erfolgten Kreditrückzahlung kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden. Dafür erhalte Sie eine Löschungsbewilligung zur Grundschuldlöschung von Ihrer Bank. Wie die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht wird und welche Kosten damit verbunden sind, erfahren Sie hier. Außerdem: Wann es ratsam ist, die Grundschuld im Grundbuch stehenzulassen, können Sie hier lernen. In unserem Ratgeber finden Sie mehr zum Thema: Grundbuch.
Sollten Sie schon einmal einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen haben, müssten Sie den Begriff, Grundschuld bereits kennen. Falls nicht, hier noch einmal eine kurze Erklärung: Wenn Sie ein Darlehen, eine Hypothek oder einen Kredit zur Finanzierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung aufgenommen haben, wird in der dritten Abteilung des Grundbuchauszugs vom Grundstück die Grundschuld eingetragen.
Diese macht die finanzierende Bank zum Miteigentümer, solange Sie den Kredit nicht abgezahlt haben und schützt die Bank vor dem Fall, dass Sie die vereinbarte Summe nicht mehr zurückzahlen können.
Grundschuldeintrag schnell erklärt:
wird bei Immobilienkrediten ins Grundbuch eingetragen
Bank wird zum Miteigentümer, bis Kredit abgezahlt ist
Sicherheit für die Bank
Wie so ein Eintrag in Abteilung 3 aussieht, zeigt Ihnen dieser Artikel:
Was passiert, wenn der Kredit vollständig abgezahlt wurde, dazu kommen wir jetzt.
Grundschuld löschen: Kredit abgezahlt
Wenn der Kredit für eine Immobilie dann abbezahlt ist, können Eigentümer die zuvor eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen. Diese Löschung muss allerdings von Ihnen beantragt werden, sonst bleibt der Eintrag einfach bestehen.
Dafür stellt Ihre Bank Ihnen bei vollständig erfolgten Kreditrückzahlung eine Löschungsbewilligung aus. Diese zeigen Sie dann dem Notar, der für Sie die Löschung beim Grundbuchamt veranlasst.
Allerdings müssen Sie die Grundschuld nicht zwingend aus dem Grundbuch streichen lassen. Unter Umständen ist es sinnvoll, die Grundschuld zu belassen. In welchen Fällen das so ist, wird Ihnen gleich erklärt.
Das Wichtigste in Kürze:
Grundschuld muss nicht immer gelöscht werden
Löschungsbewilligung bekommt man von der Bank
ausgefüllte Löschungsbewilligung beim Notar abgeben
Warum die Grundschuld löschen lassen? Sie wollen in naher Zukunft Ihre Immobilie wieder zum Verkauf anbieten? Dann ist eine Löschung notwendig. Der Käufer möchte schließlich keine Immobilie kaufen, die mit einer Grundschuld belastet ist. Hier ist ein sauberer Grundbucheintrag in der Regel zu übergeben. Wenn Sie also Ihr Objekt verkaufen wollen, sollten Sie die Löschungsbewilligung einem Notar übergeben, damit dieser die Grundschuld löschen lassen kann.
Wenn die Grundschuld verbrieft ist, wird neben der Löschungsbewilligung auch der Grundschuldbrief von der Bank vorgelegt. Zu empfehlen ist es, die Löschung zeitnah nach der Ausgabe der Dokumente vorzunehmen, damit man nicht viele Jahre später nach den Unterlagen sucht. Das kann den Verkauf beispielsweise im Erbfall stark verzögern.
Hier sollten Sie sich also für die Löschung entscheiden:
Sollten Sie nicht planen, das Grundstück zu verkaufen, können Sie sich auch dazu entscheiden, den Grundschuldeintrag im Grundbuch bestehen zu lassen. Folgende Argumente sprechen dafür.
Lassen Sie eine Grundschuld bestehen, wird sie nach Tilgungsende zur Eigentümergrundschuld. Diese können Sie erneut für zukünftige Finanzierungsvorhaben der Immobilie verwenden. Sie als Eigentümer können die Grundschuld zum Beispiel nutzen, wenn Sie etwa ein Darlehen für die Modernisierung aufnehmen wollen, um den Wert der Immobilie zu steigern und der Wertminderung entgegenzuwirken. Denn auch hier muss eine Sicherheit angeboten werden.
Wo die Eigentümergrundschuld Sinn ergibt:
Sie wollen nicht verkaufen
Sie wollen eine weitere Finanzierung aufnehmen
Sie wollen die Immobilie modernisieren
Mehr zum Thema Immobilienfinanzierung gibt es hier in unserem Ratgeber:
Fazit: Sollte ich die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen?
Es gibt Argumente dafür, die Grundschuld bestehen zu lassen und Argumente, die für die Grundschuldlöschung sprechen. Je nach Situation müssen Sie hier für sich entscheiden. Stellen Sie sich zuerst die Frage, ob Sie die Immobilie in näher oder ferner Zukunft einmal verkaufen wollen oder nicht.
Wenn Sie die mit Ja beantworten, sollten Sie die Grundschuldlöschung nicht lange hinauszögern. Sollten Sie allerdings die Immobilie vorher in Ihrem Wert steigern wollen, sollten Sie die Grundschuld erst einmal bestehen lassen, um Kosten zu sparen.
Kosten: Grundbucheintrag ändern
Was Sie ein Grundbucheintrag oder die Änderung eines Grundbucheintrags kostet, können Sie hier nachlesen. Egal, ob Sie die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen wollen, als Eigentümer eingetragen werden wollen, weil Sie gerade eine Immobilien kaufen, ein Objekt verkaufen, ein Grundstück geerbt haben, sich vom Eigentümer der Wohnung trennen, oder Ihren Namen geändert haben und das Eigentum auf Ihren neuen Namen umschreiben lassen wollen. Die passenden Gebühren gibt’s hier:
In der Regel wird ein Grundbucheintrag zum Beispiel, wenn sich der Eigentümer der Immobilie wechselt, lediglich gestrichen und geändert statt gelöscht. Die Ausnahme ist die Grundschuldlöschung aus dem Grundbuch. Mehr zu den folgenden Fällen der Grundbuchberichtigung: Erbfall, Namensänderung, Umfirmierung, Trennung & Co., gibt es hier zu lesen:
Erfahren Sie in unserem Immobilien Ratgeber mehr über das Grundbuch, das Register, das alle Grundstücke des Landes verzeichnet und das zuständige Amt (Grundbuchamt). Lernen Sie das Grundbuch richtig zu lesen und zu verstehen und werden Sie zum Immobilienprofi.
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