Grundsteuer in Baden-Württemberg: Hebesatz für Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe & Co.
Grundsteuer in Baden-Württemberg - Wie viel Steuern müssen Sie für Ihr Eigentum zahlen? Hier lernen Sie alles über die Berechnung der Grundsteuer, ebenso wie die Grundsteuerkennzahl und die einzelnen, kommunalen Hebesätze vor Ort. Am Ende des Artikels finden Sie eine vollständige Liste, mit allen Hebesätzen für Baden-Württemberg. Zurück zum Ratgeber: Grundsteuer. Tipp! Immobilien & Steuern sparen? Nutzen Sie unsere Steuer-Checkliste und optimieren Sie Ihre Steuerlast 2025.
Sie müssen also 1) den Wert Ihrer Immobilie (Einheitswert) kennen, 2) die Grundsteuermesszahl für Ihre Immobilienart und 3) den kommunalen Hebesatz (B).
Einheitswert: Immobilie in Stuttgart (Beispiel)
Faktor 1 - Einfach gesagt, der Wert Ihrer Immobilie. Der sogenannte "Einheitswert" ist Bemessungsgrundlage für das Finanzamt, bzw. für die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer (Vermietung). Wenn Sie sich also fragen, wo bekomme ich den Einheitswert her? Auskunft bekommen Sie vom Finanzamt, bzw. noch genauer, den Einheitswertbescheid.
Dieser Einheitswertbescheid wird von Ihrem zuständigen Finanzamt ausgestellt. In diesem Einheitswertbescheid finden Sie die Höhe des Einheitswertes Ihrer Immobilie. Dieser muss alle 6 Jahre neu berechnet werden, in der Regel durch das Ertragswertverfahren.
Einheitswertbescheid vom Finanzamt
Hier steht Ihr exakter Einheitswert
Der Einheitswert liegt oft deutlich unter dem Verkehrswert.
Steuern halbieren / Vermögen verdoppeln: Live Webinar
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu minimieren und gleichzeitig Vermögen signifikant zu vergrößern? Mehr erfahren:
Faktor 2 - Die Grundsteuerkennzahl richtet sich vorwiegend nach der Immobilienart, grob Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung (und sonstiges Eigentum), sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg.
Höhe der Grundsteuerkennzahl
Hier kurz alle Werte im Überblick:
Einfamilienhäuser bis ~ 38.347 Euro bei 0,26 %
Einfamilienhäuser darüber bei 0,35 % (wobei die ersten 38.347 Euro mit 0,26 % bemessen werden)
Doppelhaus bei 0,31 %
sonstiges Wohneigentum bei 0,35 %
land- und forstwirtschaftliche Betriebe 0,6 %
In den alten Bundesländern ist die Grundsteuerkennzahl etwas umfangreicher in der Bestimmung. Lernen Sie hier alles über die Berechnung der Grundsteuer, Grundsteuerkennzahl und den kommunalen Hebesatz, in ganz Deutschland:
Faktor 3 - Ihr dritter Faktor, in der Berechnung der Grundsteuer, ist der kommunale Hebesatz. Egal, ob Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau oder auch Heidelberg, jede Stadt und Gemeinde hat ihren individuell bestimmten, lokalen Hebesatz.
Tipp! Eine Liste mit allen Hebesätzen für Baden-Württemberg finden Sie unter dem Rechenbeispiel
Beispiel: Höhe der Grundsteuer in Stuttgart
Für unser Beispiel in Stuttgart in Baden-Württemberg, nehmen wir eine Grundsteuerkennzahl von 0,35 %, der beispielsweise für eine Eigentumswohnung in Stuttgart, aber auch in Mannheim, Karlsruhe oder auch Freiburg im Breisgau gilt und allgemein, in den alten Bundesländern.
Festgestellter Einheitswert: 100.000
x Grundsteuermesszahl: 0,35 %
x kommunaler Hebesatz (B): 520 %
= Grundsteuersatz: 1.820 Euro
Zahlung der Grundsteuer
Diesen Grundsteuersatz teilen Sie auf 4 Quartale auf, die Steuer fällt vierteljährlich an.
Hier finden Sie die kommunalen Hebesätze (Stand: 2021) für Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Die vollständige Liste, inklusive Städte unter 20.000 Einwohnern, finden Sie hier: statistische Ämter.
Gemeinde
Hebesatz
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Aalen, Stadt
300
370
380
Achern, Stadt
300
350
360
Albstadt, Stadt
330
350
335
Backnang, Stadt
405
405
400
Bad Krozingen, Stadt
400
400
400
Bad Mergentheim, Stadt
350
390
370
Bad Rappenau, Stadt
375
410
380
Bad Waldsee, Stadt
300
350
340
Baden-Baden, Stadt
490
490
390
Balingen, Stadt
320
380
350
Biberach an der Riss, Stadt
200
200
300
Bietigheim-Bissingen, Stadt
255
255
335
Böblingen, Stadt
310
360
380
Bretten, Stadt
300
370
380
Bruchsal, Stadt
395
395
380
Bühl, Stadt
335
375
375
Calw, Stadt
375
520
410
Crailsheim, Stadt
400
420
375
Ditzingen, Stadt
320
360
380
Donaueschingen, Stadt
350
435
330
Ehingen (Donau), Stadt
260
300
330
Eislingen/Fils, Stadt
400
380
370
Ellwangen (Jagst), Stadt
350
400
380
Emmendingen, Stadt
400
400
400
Eppingen, Stadt
355
355
355
Esslingen am Neckar, Stadt
425
425
400
Ettlingen, Stadt
230
350
365
Fellbach, Stadt
375
375
395
Filderstadt, Stadt
390
390
395
Freiburg im Breisgau, Stadt
600
600
430
Freudenstadt, Stadt
320
400
380
Friedrichshafen, Stadt
300
340
350
Gaggenau, Stadt
400
430
380
Geislingen an der Steige, Stadt
445
445
395
Göppingen, Stadt
370
370
365
Heidelberg, Stadt
400
470
400
Heidenheim an der Brenz, Stadt
320
410
380
Heilbronn, Stadt
330
450
420
Herrenberg, Stadt
320
390
380
Hockenheim, Stadt
320
380
390
Horb am Neckar, Stadt
410
390
370
Karlsruhe, Stadt
470
470
430
Kehl, Stadt
350
430
380
Kirchheim unter Teck, Stadt
310
395
380
Konstanz, Universitätsstadt
410
410
390
Kornwestheim, Stadt
320
390
390
Lahr/Schwarzwald, Stadt
390
420
390
Laupheim, Stadt
335
335
340
Leimen, Stadt
400
400
380
Leinfelden-Echterdingen, Stadt
310
380
390
Leonberg, Stadt
300
445
380
Leutkirch im Allgäu, Stadt
320
385
350
Lörrach, Stadt
320
430
360
Ludwigsburg, Stadt
405
405
385
Mannheim, Universitätsstadt
416
487
430
Metzingen, Stadt
280
400
390
Mosbach, Stadt
370
430
420
Mössingen, Stadt
320
360
360
Mühlacker, Stadt
340
390
370
Nagold, Stadt
380
420
390
Neckarsulm, Stadt
300
320
340
Nürtingen, Stadt
390
440
390
Offenburg, Stadt
280
420
380
Öhringen, Stadt
380
395
375
Ostfildern, Stadt
380
395
400
Pforzheim, Stadt
440
550
445
Radolfzell am Bodensee, Stadt
375
375
370
Rastatt, Stadt
350
430
390
Ravensburg, Stadt
250
400
380
Remseck am Neckar, Stadt
350
480
385
Reutlingen, Stadt
320
400
380
Rheinfelden (Baden), Stadt
370
400
360
Rheinstetten, Stadt
325
360
360
Rottenburg am Neckar, Stadt
330
370
350
Rottweil, Stadt
360
420
370
Schorndorf, Stadt
390
440
390
Schramberg, Stadt
340
380
380
Schwäbisch Gmünd, Stadt
340
430
380
Schwäbisch Hall, Stadt
400
420
380
Schwetzingen, Stadt
300
400
380
Sindelfingen, Stadt
250
360
370
Singen (Hohentwiel), Stadt
360
360
360
Sinsheim, Stadt
330
380
370
Stutensee, Stadt
300
360
360
Stuttgart, Landeshauptstadt
520
520
420
Tübingen, Universitätsstadt
360
560
380
Tuttlingen, Stadt
280
350
365
Überlingen, Stadt
350
445
370
Ulm, Universitätsstadt
325
430
360
Vaihingen an der Enz, Stadt
400
430
370
Villingen-Schwenningen, Stadt
375
425
360
Waghäusel, Stadt
310
310
360
Waiblingen, Stadt
300
390
360
Waldkirch, Stadt
380
380
380
Waldshut-Tiengen, Stadt
270
420
395
Wangen im Allgäu, Stadt
335
405
350
Weil am Rhein, Stadt
400
400
380
Weingarten, Stadt
360
430
390
Weinheim, Stadt
400
450
380
Weinstadt, Stadt
375
450
385
Wertheim, Stadt
330
360
370
Wiesloch, Stadt
365
390
360
Winnenden, Stadt
380
420
370
Vor dem Kauf? Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg
Wohnung, Haus, Grundstück, für alle Immobilienkäufe fallen Kaufnebenkosten an. Das heißt: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbucheintrag und ggf. Maklerkosten. Die Höhe unterscheidet sich bei Steuer und Makler, je nach Bundesland. In Baden-Württemberg liegt die Grunderwerbsteuer bei 5,0 %, für Immobilienmakler werden 3,57 % fällig. So berechnen Sie die Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg.
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.