Härtefall – Miete (Wiki, Definition): Atypischer Sachverhalt der Ausnahmeregelungen zulässt

Härtefall - Bei einem Härtefall handelt es sich um einen unbestimmten, allgemein formulierten Rechtsbegriff, der vorliegt, wenn eine Person durch soziale, persönliche oder finanzielle Gründe sich etwas nicht mehr leisten bzw. finanzieren kann. Ein Härtefall ist demnach ein nicht typischer Sachverhalt, der vom Normalfall abweicht und eine Ausnahmeregelung zulässt. Ein Härteantrag kann zum Beispiel vom Mieter gestellt werden, wenn er nach einer Modernisierung die Mieterhöhung durch die umgelegten Kosten nicht mehr stemmen kann.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Mieterhöhung, Mietrecht und umlagefähige Nebenkosten.

Härtefall zusammengefasst

Hier nochmal der Härtefall in Kürze erklärt:

  • unbestimmter, allgemein formulierter Rechtsbegriff
  • liegt vor, wenn Person durch soziale, persönliche oder finanzielle Gründe sich etwas nicht mehr leisten bzw. finanzieren kann
  • nicht typischer Sachverhalt, der vom Normalfall abweicht
  • lässt Ausnahmeregelungen zu

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