Handwerker von Steuern absetzen: Instandhaltung, Renovierung, Sanierung & Modernisierung
Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung geltend machen - Wussten Sie, dass Sie Handwerkerrechnungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen können? Hier ein kleiner Einblick, wie das Ganze funktioniert und in welcher Höhe Sie die Kosten absetzen können. Nur einer von vielen praktischen Immobilien Steuer-Tipps! So können Sie mit Immobilien Steuern sparen.
Ähnlich wie haushaltsnahen Dienstleistungen können auch Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden. Kosten für Reparaturen, Wartungen oder Instandsetzungen durch Fachfirmen sind hierbei relevant. Die absetzbaren Lohnkosten betragen bis zu 6.000 Euro pro Jahr, wobei 20 Prozent davon erstattet werden.
Absetzbare Lohnkosten betragen bis zu 6.000 Euro pro Jahr
20 Prozent davon werden erstattet (1.200 Euro)
Absetzbar oder nicht absetzbar? Checkliste
Art der Kosten
Absetzbarkeit
Neubaukosten
Nicht absetzbar
Instandhaltungskosten
Absetzbar
Renovierungskosten
Absetzbar
Verschönerungskosten
Absetzbar
Wiederherstellungskosten
Absetzbar
Wartungskosten für Heizungsanlage
Absetzbar
Schornsteinfegerrechnung
Absetzbar
Arbeiten an Boden, Fenstern, Türen, Fassaden, Dacharbeiten
Absetzbar
Verbrauchskosten (z.B. bei Malerarbeiten)
Absetzbar
Materialkosten
Nicht absetzbar
Fahrtkosten
Absetzbar
Steuern halbieren / Vermögen verdoppeln: Live Webinar
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu minimieren und gleichzeitig Vermögen signifikant zu vergrößern? Mehr erfahren:
Oftmals hört man, dass Handwerkerkosten steuerlich absetzbar sind, aber es gibt oft Verwirrung darüber, wie viel genau geltend gemacht werden kann und für welche Tätigkeiten dies möglich ist. Lassen Sie uns das Ganze einmal im Detail betrachten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es nicht entscheidend ist, wer die Leistung erbringt. Es muss kein registrierter Handwerksbetrieb sein. Es geht vielmehr um die Art der Tätigkeit und weniger darum, wer sie durchführt.
Korrekte Rechnung ausweisen lassen
Eine grundlegende Voraussetzung ist jedoch, dass Sie eine korrekte Rechnung erhalten, auf der die einzelnen Bestandteile separat aufgeführt sind. Sie können nur den Lohnanteil in Höhe von 20% geltend machen, daher muss dies separat ausgewiesen sein. Wenn alle Kosten in einer Pauschale aufgeführt sind, kann dies steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Rechnung per Überweisung zahlen
Zudem ist es sehr wichtig, die Rechnung per Überweisung zu bezahlen.
Barzahlungen sind leider nicht steuerlich absetzbar.
Beachten Sie auch, dass die Kosten erst berücksichtigt werden können, wenn sie bezahlt sind. Das Überweisungsdatum ist also entscheidend, nicht das Rechnungsdatum. Wenn Sie beispielsweise im Dezember eine Rechnung erhalten, sie aber erst im Januar bezahlen, können Sie die Kosten erst im Folgejahr steuerlich ansetzen.
Nun stellt sich die Frage, welche Handwerkerkosten steuerlich absetzbar sind.
Kosten für Neubauten können nicht geltend gemacht werden, aber Kosten für Instandhaltung, Renovierungen, Verschönerungen oder Wiederherstellungen sind absetzbar.
Dazu gehören beispielsweise Wartungskosten für Heizungsanlagen, Schornsteinfegerrechnungen, Arbeiten an Boden, Fenstern, Türen, Fassaden und Dächern. Diese Kosten können grundsätzlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Höhe der absetzbaren Kosten
Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt von der Handwerkerrechnung ab. Auf einer solchen Rechnung stehen in der Regel verschiedene Positionen wie Materialkosten. Diese Kosten sind leider nicht absetzbar. Absetzbar ist jedoch der Lohnanteil des Handwerkers, die Fahrtkosten und die Verbrauchskosten. Letztere entstehen beispielsweise bei Malerarbeiten, wenn Material wie Abklebematerial oder Folie verbraucht wird.
Sie können diese Kosten pro Jahr bis zu 6.000 Euro steuerlich geltend machen und 20% davon in Ihrer Steuererklärung angeben. Das bedeutet, dass Sie Kosten von bis zu 1.200 Euro pro Jahr absetzen können.
Absetzbare Lohnkosten betragen bis zu 6.000 Euro pro Jahr
20 Prozent davon werden erstattet (1.200 Euro)
Steuer-Tipp für Mieter - Bonus
Hier noch ein Steuertipp für Mieter: Auch wenn Sie keine Handwerker direkt beauftragen, könnten Sie trotzdem Handwerkerkosten einzusenden, dass Sie Handwerkerkosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. In den Nebenkosten sind in der Regel eine ganze Reihe an Handwerkerkosten für einen Hausmeister, Wartungsarbeiten, usw. enthalten. In einer guten Nebenkostenabrechnung sind genau diese Kosten auch separat ausgewiesen und Ihnen zugeordnet. Das bedeutet, dass in Ihrer Nebenkostenabrechnung in der Regel Handwerkerkosten stehen, die Sie auch in Ihrer Steuererklärung ansetzen können.
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.