Heimfall (Wiki, Definition): Wenn das Erbbaurecht ausläuft
Heimfall - Der Heimfall ist eine Bestimmung, die im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht steht. Er legt fest, was passiert, wenn das Erbbaurecht ausläuft, normalerweise am Ende seiner vereinbarten Laufzeit. Zum Zeitpunkt des Heimfalls geht das Eigentum an den auf dem Grundstück errichteten Gebäuden und allen damit verbundenen Rechten an den Grundstückseigentümer (Heimfallberechtigten bzw. Erbprachtgeber) über.
Vorteile und Nachteile bei Kapitalanlagen
Aspekt | Kapitalanlage mit Erbbaurecht und Heimfall | Kapitalanlage ohne Erbbaurecht und Heimfall |
---|---|---|
Vorteile | ||
Langfristige Nutzung des Grundstücks | ✓ | X |
Geringerer Kaufpreis | ✓ | X |
Planbarkeit durch Laufzeitvereinbarung | ✓ | X |
Steuervorteile durch Erbpachtzinsen | ✓ | X |
Nachteile | ||
Eigentum an Gebäuden geht verloren | X | ✓ |
Beschränkte Verfügung über Grundstück | X | ✓ |
Heimfall führt zu möglicher Entschädigung | X | ✓ |
Mögliche Unsicherheit bei Verlängerung | X | ✓ |
Heimfall schnell erklärt
- Regelt Eigentumsübergang bei Erbbaurechtsende
- Gebäude gehen an Grundstückseigentümer
- Entschädigung zum Verkehrswert
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