Heizkostenverordnung (Wiki, Definition): Rechtsgrundlage für Heizkostenabrechnung

Heizkostenverordnung - Die Heizkostenverordnung (HKVO) ist die verbindliche Rechtsgrundlage für die verbrauchsabhängige Warmwasser- und Heizkostenabrechnung.

Sie gilt im allgemeinen für Immobilien, die über eine Zentralheizung verfügen oder mit Fernwärme beliefert werden. Die Verordnung ist sowohl für Mietverhältnisse, als auch für Wohneigentumsverhältnisse gültig und legt wichtige Pflichten und Rechte für alle Parteien (Mieter und Vermieter) einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fest.

Die Heizkostenverordnung verpflichtet zudem den Hauseigentümer bzw. den WEG-Verwalter, den jeweiligen Verbrauch der einzelnen Parteien mit einem Gerät oder einem Zähler zu erfassen, um eine faire Abrechnung nach individuellem Gebrauch zu gewährleisten.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Heizkosten, Heiznebenkosten und Heizkostenverteilung WEG.

Heizkostenverordnung zusammengefasst

Die Heizkostenverordnung in Kürze:

  • verbindliche Rechtsgrundlage für verbrauchsabhängige Warmwasser- und Heizkostenabrechnung
  • gilt für Immobilien mit Zentralheizung und Fernwärmebelieferung
  • gilt für Mietobjekte und Eigentum
  • legt Rechte und Pflichten für Parteien in WEG fest
  • Hausverwalter muss Einzelverbrauch erfassen um faire Abrechnung garantieren zu können

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