Heizkostenverordnung (Wiki, Definition): Rechtsgrundlage für Heizkostenabrechnung
Heizkostenverordnung - Die Heizkostenverordnung (HKVO) ist die verbindliche Rechtsgrundlage für die verbrauchsabhängige Warmwasser- und Heizkostenabrechnung.
Sie gilt im allgemeinen für Immobilien, die über eine Zentralheizung verfügen oder mit Fernwärme beliefert werden. Die Verordnung ist sowohl für Mietverhältnisse, als auch für Wohneigentumsverhältnisse gültig und legt wichtige Pflichten und Rechte für alle Parteien (Mieter und Vermieter) einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fest.
Die Heizkostenverordnung verpflichtet zudem den Hauseigentümer bzw. den WEG-Verwalter, den jeweiligen Verbrauch der einzelnen Parteien mit einem Gerät oder einem Zähler zu erfassen, um eine faire Abrechnung nach individuellem Gebrauch zu gewährleisten.
verbindliche Rechtsgrundlage für verbrauchsabhängige Warmwasser- und Heizkostenabrechnung
gilt für Immobilien mit Zentralheizung und Fernwärmebelieferung
gilt für Mietobjekte und Eigentum
legt Rechte und Pflichten für Parteien in WEG fest
Hausverwalter muss Einzelverbrauch erfassen um faire Abrechnung garantieren zu können
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