Heizkostenverteilung in einer WEG: Heizkostenverordnung, Abrechnung & Aufteilung auf Mieter
Heizkostenverteilung WEG - In jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fallen Kosten für den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums an, die Sie gemeinsam mit den anderen Miteigentümern tragen müssen. Ein besonders wichtiger, aber auch kostenaufwendiger Bestandteil einer Immobilie ist die Heizungsanlage. Um die Heizkosten für die einzelnen Eigentümer in einer WEG gerecht zu bestimmen, gilt die Grundlage der Heizkostenverordnung (HKVO). Was genau diese besagt und woran man sich bei der Heizkostenabrechnung halten muss, hier zusammengefasst. Zurück zu: WEG.
Wer Eigentümer einer WEG ist, muss sich an den anfallenden Kosten beteiligen - seien es Betriebskosten, Instandhaltungskosten oder Kosten für Modernisierung, Verwalter und Co. Die Heizkosten, die in einer WEG anfallen, werden auf jeden Eigentümer nach Miteigentumsanteil aufgeilt.
In der Betriebskostenabrechnung zeigt der Verteilerschlüssel der WEG auf, wie viel jede Partei zahlen muss. Da Heizkosten zu den laufenden Betriebskosten zählen, lassen sich diese problemlos auf Ihren Mieter umlegen.
Werfen wir zunächst einen Blick auf die Übersicht, was Heizkosten für eine WEG bedeuten.
Heizkosten der WEG im Überblick
Hier zusammengefasst, was die Heizkosten für eine WEG und Sie als Eigentümer bedeuten:
Heizkosten sind laufende Betriebskosten
Heizkostenabrechnung muss in Jahresabrechnung vorhanden sein
Grundlage der Heizkostenabrechnung bildet die Heizkostenverordnung
Heizkostenverordnung gilt für Immobilien mit Zentralheizung
Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden
Zu Beginn wirft sich die Frage auf, was genau sind Heizkosten? Die Heizkosten sind laufende Kosten, die beim Betrieb bzw. beim Heizen der Wohnanlage oder der einzelnen Wohneinheiten entstehen und zählen zu den Betriebskosten.
Heizkosten = laufende Betriebskosten, die beim Heizen der Immobilie anfallen
Zu den Heizkosten, die jeder Eigentümer bzw. Mieter zu leisten hat, zählen in einer WEG nicht nur die klassischen Verbrauchskosten. Auch andere Heiznebenkosten fallen an, die in der Heizkostenverordnung geregelt und aufgeführt sind.
Was zählt zu den Heiznebenkosten?
Wartungs-, Pflege- und Überwachungskosten Heizanlage
Kosten für Abgasmessung
Kosten für Verbrauchserfassung
Lieferkosten / Brennstoffkosten
Kosten des Betriebsstroms
Besonders bei Altbauten können hohe Heizkosten anfallen, da diese oftmals über eine schlechte Dämmung verfügen:
Die Heizkosten zählen zu den umlagefähigen Nebenkosten, die Sie auf Ihren Mieter umlegen können. Doch wie genau werden die Heizkosten in einem Mehrparteienhaus abgerechnet? Schauen wir uns die Verteilung der Heizkosten genauer an.
Wie werden Heizkosten abgerechnet?
In jeder Jahresabrechnung einer WEG muss eine Heizkostenabrechnung vorhanden sein, sofern die Immobilie über eine Zentralheizung verfügt. Grundlage dafür ist die Heizkostenverordnung (HKVO), die vollständig "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten" lautet. Diese gilt für die gesamte WEG, Mieter und Eigentümer eingeschlossen.
Schauen wir uns zu Beginn die Heizkostenverordnung nun genauer an.
Heizkostenverordnung: Regelt Abrechnung der Heizkosten
Heizkostenverordnung gilt für:
Gebäude mit Zentralheizung, deren Kosten auf mehrere Mieter verteilt werden
Gebäude, die Fernwärme beziehen
Allerdings gibt diese kein festes Abrechnungssystem vor, sondern stellt nur einen Rahmen, der von der WEG durch Vereinbarungen oder Beschlüsse ausgefüllt werden muss. Der Beschluss, der gefasst werden muss, umfasst die Frage, welche Verteilungsmaßstäbe gewählt werden. Dabei muss die Grundlage der HKVO immer beachtet werden.
Verbrauchsabhängige Berechnung der Heizkosten
Um einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu entsprechen, muss eine Abrechnung vorliegen, die den Anforderungen der HKVO entspricht. Grundsätzlich besagt diese Verordnung, dass alle Heizkosten in einem Mehrparteienhaus verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.
Um eine faire Abrechnung zu gewährleisten, müssen alle Wohnungen bzw. Heizkörper mit bestimmten Erfassungssystemen wie einem sogenannten Heizkostenverteiler oder einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Oftmals muss auch der Warmwasserverbrauch mit einem Warmwasserzähler gemessen werden. Diese Geräte werden einmal im Jahr von der Hausverwaltung oder einem Fachpersonal abgelesen. Ohne die Werte, die aus dem Ablesen der Zähler erfolgen, ist eine Abrechnung der Heizkosten nicht zulässig.
Aufteilung der Heizkosten auf Mieter
Die Heizkosten werden durch eine gesetzliche Regelung in zwei Teilen abgerechnet. Ein Teil erfolgt nach dem Verbrauchskostenanteil, der andere Teil wird nach dem Festkostenanteil abgerechnet.
Der Verbrauchskostenanteil liegt zwischen 50 und 70 Prozent, wobei die genaue Höhe vom Vermieter festgelegt werden kann. Dieser Anteil beschreibt den tatsächlichen Verbrauch der Heizenergie pro Wohneinheit.
Der Festkostenanteil umfasst die restlichen 30 bis 50 der Abrechnung. Hierbei werden die Kosten nach einem festen Maßstab verteilt, meistens anhand der Wohnfläche, also dem Miteigentumsanteil an der Gesamtimmobilie.
In großen WEGs wird eine hohe Gesamtabrechnung fällig, die jedoch in viele Einzelabrechnungen in deutlich kleineren Beträgen aufgeteilt wird:
Nun wissen Sie, wie Heizkosten abgerechnet werden. Schauen wir uns jetzt an, was der Inhalt einer Heizkostenabrechnung ist und wie die Einzel- und Gesamtabrechnungen der Heizkosten einer WEG aussehen.
Die Heizkostenabrechnung umfasst alle Kosten, die für die Wärme- und Warmwasserversorgung in einer Immobilie bzw. einem Mietobjekt anfallen. Diese erfolgt einmal pro Abrechnungsperiode in einem Wirtschaftsjahr. Die Abrechnung für die Heizkosten erfolgt meist nach einem bestimmten Muster und sollte immer den gleichen Inhalt haben.
Was genau muss in der Heizkostenabrechnung aufgeführt werden? Hier ein kurzer Überblick:
Hierbei ist zu beachten, dass die Kosten für Reparaturen, Versicherungen oder die Finanzierung der Heizanlage nicht über die Heizkostenabrechnung abgerechnet werden darf. Zudem gelten grundsätzlich für die Aufführung der Heizkosten in der Gesamtabrechnung und in den Einzelabrechnungen der einzelnen Eigentümer andere Regeln. Welche das sind, schauen wir uns nun hier an.
Heizkosten in der Gesamtabrechnung
Die Gesamtabrechnung muss von der WEG-Verwaltung in Form einer geordneten Einnahmen- und Ausgabenrechnung erstellt und den Eigentümern vorgelegt werden. Hierbei genügt auch bei der Aufführung der Heizkosten eine einzige Abrechnung, die nicht zwingend in Einzelabrechnungen aufgetrennt werden muss. Anhand eines Abgleichs mit den Gesamtkontoständen in Bezug auf die tatsächlichen Geldflüsse lässt sich die Richtigkeit der Abrechnung schnell überprüfen.
Heizkosten werden in einer Abrechnung aufgeführt
Form einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung
Heizkosten in den Einzelabrechnungen
Die HKVO schreibt der WEG allerdings vor, dass die Abrechnungen der einzelnen Eigentümer nach den tatsächlich angefallenen Heiz- und Warmwasserkosten, anhand des gemessenen Verbrauchs, erstellt werden müssen. So muss, um den Vorgaben der Heizkostenverordnung gerecht zu werden, in den Einzelabrechnungen immer eine verbrauchsabhängige Abrechnung für die Abrechnungsperiode eines Wirtschaftsjahres vorliegen.
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WEG: Was ist das? Für Eigentümer*innen
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