Herbstanfang 2022: Laub, Heizen & Licht – Das ist wichtig für Immobilien Eigentümer!
Herbstanfang 2022 - Heute, am 23.09 ist der kalendarische Herbstanfang, das bedeutet das Wetter wird kälter, die Tage kürzer und das Laub fällt von den Bäumen. Aber wer ist für das Laub zuständig und worauf sollten Immobilen Eigentümer im Herbst achten?
Laubentfernung: Haftungsrisiko für den Vermieter
Laub auf den Straßen wird im Regelfall von der zuständigen Stadtverwaltung entfernt. Viele Gemeinden haben allerdings die Verpflichtung, die Gehwege vor dem Grundstück vom Laub zu befreien, an die Haus- und Grundstückseigentümer übertragen.
Noch einmal in Kurz:
- Laub auf den Straßen: Entfernt von der Stadtverwaltung
- Gehwege vor dem Grundstück: Verantwortung Eigentümer
Übliche Zeiten: Wann muss das Laub entfernt werden?
Natürlich muss auch nicht jedes fallende Blatt rund um die Uhr entfernt werden. In der Regel müssen die Wege und der Hof zu “üblichen Zeiten” - Montag bis Samstag von 7-20 Uhr - frei von einer geschlossenen Laubschicht sein. Besonders wichtig ist dies bei nassem Laub oder bei gefrorenem Laub, da hier die Verletzungsgefahr höher ist.
Wann müssen Sie das Laub denn nun entfernen? Eine Übersicht:
- Üblich: Montag bis Samstag von 7-20 Uhr
- Wenn sich geschlossene Laubschicht bildet
- Besonders wichtig: nasses & gefrorenes Laub
Mietvertrag: Verpflichtung an den Mieter übertragen
Als Eigentümer können Sie allerdings diese Verpflichtung auch an den Mieter übertragen.
Wenn Sie die Verpflichtung abgeben, dann sind Sie als Vermieter bei Versäumnissen nicht mehr zu Schadensersatz verpflichtet. Damit trägt dann der Mieter das Haftungsrisiko, wenn nicht entferntes Laub zu einem Unfall führt. Damit Sie diese Regelung bereits schon von Anfang an festgesetzt haben, schreiben Sie das am besten direkt in den Mietvertrag. Ein Eintrag in der Hausordnung reicht in der Regel nicht aus. Sollte dies nicht klar festgelegt sein, können Sie als Eigentümer auch noch als Gesamtschuldner haftbar gemacht werden.
Wenn es die Regelung im Mietvertrag nicht gibt, können Sie auch einen Reinigungsdienst oder den zuständigen Hausmeister beauftragen. Die Kosten für das entfernte und entsorgte Laub lassen sich auch über die Nebenkostenabrechnung verrechnen.
Das sollten Sie beachten, wenn Sie die Laubentfernung an den Mieter übertragen:
- Vermieter nicht mehr zu Schadensersatz verpflichtet
- Verantwortung für Laub im Mietvertrag festsetzen
- Wenn nicht: Eigentümer haften als Gesamtschuldner
- Oder: Hausmeister / Reinigungsdienst beauftragen
- Kosten entferntes Laub: über Nebenkosten abrechnen
Laubentfernung in der WEG: Aufgabe vom Verwalter?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist diese Aufgabe der WEG selbst zugeschrieben. Dabei kann das Laubfegen in Eigenleistung passieren. Allerdings gilt dies nur, wenn das freiwillig passiert, kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Deswegen kann die Eigentümerversammlung mit einem Mehrheitsbeschluss über den Verwalter einen Dienstleister beauftragen. Der Verwalter sollte auch regelmäßig überprüfen, ob der Dienstleister ordnungsgemäß arbeitet. Wenn ein Versäumnis entsteht, kann andernfalls die WEG haften.
Dies sind die Regelungen für die Laubentfernung in der WEG:
- WEG trägt selbst die Verantwortung (Eigenleistung mögl.)
- Aber: Miteigentümer fegen freiwillig & keiner verpflichtet
- Oder: Eigentümerversammlung beauftragt Dienstleister
- Funktioniert über: Mehrheitsbeschluss beim Verwalter
- Verwalter sollte Arbeit Dienstleister regelmäßig überprüfen
- Bei Versäumnis: Wohnungseigentümergemeinschaft haftet
Schutz vor Kälte: Tür- & Fensterdichtungen kontrollieren
Da die Tage kälter werden und die Energiekosten steigen, lohnt es sich auch beim Herbsteinbruch die Fensterdichtungen zu überprüfen. Wenn die Wärme im Haus bleibt, können Sie Kosten und Energie sparen. Dasselbe gilt für Türen. Gerade in nicht beheizten Räumen, wie dem Keller sollten die Fenster geschlossen bleiben, um keinen weiteren Wärmeverlust zu haben.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie möglichst viel Wärme im Haus behalten wollen:
- Dichtungen von Türen und Fenstern überprüfen & ggf. ersetzen
- Spart Kosten & Energie (weniger Verlust von Wärme nach draußen)
- Fenster in unbeheizten Räumen geschlossen halten (Kellerräume)
Wenn Sie mehr Tipps möchten, um vor allem Gas zu sparen, werden Sie hier fündig:
Innen- & Außenbeleuchtung: auf Fehler kontrollieren
Zusätzlich ist es auch schneller dunkel, das bedeutet, dass Sie als Vermieter in der Verpflichtung stehen, die Haus- und Flurbeleuchtung funktionsfähig zu halten. Bei Treppenhäusern gelten besondere Regelungen nach DIN-Normen. Zum Beispiel müssen hier die Lichtschalter mit kleinen Lichtern versehen sein, damit sich die Bewohner auch im Dunkeln orientieren können.
Wenn es durch nicht funktionsfähige Innen- oder Außenbeleuchtung zu Unfällen kommt, dann muss der Vermieter eventuell auch haften. Dabei ist allerdings wichtig zu beachten, ob dabei von Seiten des Vermieters fahrlässig gehandelt wurde oder etwas unterlassen wurde. Sollte das nicht der Fall sein, greift die Haftpflichtversicherung des Vermieters und kann Betroffene entschädigen.
Deswegen lohnt es sich, die Beleuchtung vor Herbsteinbruch eingehend zu überprüfen und auch während der dunkleren Tage im Auge zu behalten. Darauf sollten Sie dabei achten:
- Vermieter hat Verpflichtung Haus- & Flurbeleuchtung intakt zu halten
- Besonders: Beleuchtung von Treppenhäusern entspricht DIN-Normen
- Bei einem Unfall durch fehlerhafte Beleuchtung: Vermieter kann haften
- Aber: Hat der Vermieter fahrlässig gehandelt oder etwas unterlassen?
- Wenn nicht: Haftpflichtversicherung Vermieter entschädigt Betroffene
Und bei noch mehr Kälte, Schnee & Frost? Winterdienst!
Wenn das Wetter noch kälter wird und Schnee und Eis das Laub auf den Gehwegen ersetzen, müssen Sie sich um den Winterdienst kümmern. Was das genau für Sie bedeutet erfahren Sie hier:
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