Hilfe vom Arbeitsamt für Nachzahlung: Sozialleistung für Gehälter über der Einkommensgrenze
Hilfe vom Arbeitsamt für Nachzahlung - Ihre Mieter haben Probleme, die kommenden Nebenkosten zu bezahlen? Oder Sie sind vielleicht selber Mieter und Sie haben Probleme die Rechnung zu begleichen? Auch als Mieter besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe, wenn der Mieter eigentlich über der Einkommensgrenze liegt. Hier erfahren Sie mehr über die Hilfe für die Nebenkostenabrechnung vom Arbeitsamt.
Gaspreise: Warum Hilfe für die Nachzahlung beantragen?
Die Gaspreise sind aktuell gestiegen. Dadurch kann nun mit der Rechnung für die Betriebskostenabrechnung eine höhere Nachzahlung gefordert werden. Das Arbeitsamt hat dafür Hilfe versprochen. Deswegen können auch Menschen, die eigentlich über der Grenze für die Berechtigung auf Sozialabgaben verdienen, eine Hilfeleistung beantragen.
Darum können Sie Hilfe für die Nachzahlung der Betriebskosten beantragen:
- Arbeitsamt berechtigt Menschen über der Einkommensgrenze für Sozialhilfe
- Wollen damit hohe Nachzahlungen von gestiegenen Energiepreisen auffangen
Frist, Rechnung & Beispiel: Darauf sollten Sie achten!
Wenn ein Mieter die Rechnung für die Nebenkosten nicht bezahlen kann, dann kann er im selben Monat, in dem die Rechnung ankam, einen Antrag auf Sozialleistungen beim zuständigen Jobcenter stellen. Allerdings gilt das nur für eine einmalige Rechnung für eine Nachzahlung. Wenn der Mieter dauerhaft höheren Abschlägen zugestimmt hat, kann er keine Hilfe beantragen. Nachträglich können diese Anträge leider nicht mehr gestellt werden, berichtet das Onlineportal EFAHRER.
Wichtig dabei ist:
- Frist beachten: Antrag im Monat der Rechnung stellen
- Nachträgliche Anträge werden nicht mehr akzeptiert
Ablauf: Einschätzung vom Arbeitsamt
Das Jobcenter schätzt dann ein, ob der Mieter unterhalb der erforderlichen Bedarfsgrenze liegt. Sollte dabei herauskommen, dass der Mieter eigentlich genug verdient, werden die Nebenkosten zusätzlich berücksichtigt. Sollte dann der Betrag unter der Bedarfsgrenze liegen, besteht für den Mieter die Berechtigung für die Sozialleistung.
So funktioniert der Prozess beim Arbeitsamt:
- Jobcenter schätzt finanzielle Möglichkeiten ein
- Höhe Nebenkosten wird mit einberechnet
- Wenn unter Grenze ist: Sozialleistung
Beispiel: Nettogehalt von 1.700 Euro
Bei einem Nettogehalt von 1.700 wären das 300 Euro, wenn die Nebenkostenabrechnung 700 Euro beträgt, nach Informationen der TAZ. Also kann es sich durchaus lohnen, den Antrag zu stellen.
Vorsage für die Nebenkosten: Vermieter & Mieter
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