Immobilien Teilverkauf trotz Grundschuld: Was ist zu beachten? – Tipps
Immobilien Teilverkauf trotz Grundschuld - Der Teilverkauf einer Immobilie ist eine großartige Option für Senioren, die ihr Immobilienvermögen in Bargeld umwandeln möchten, ohne dabei aus ihrem Eigenheim ausziehen zu müssen. Doch nicht immer ist die Immobilie bereits abbezahlt. In diesem Fall ist ein Teilverkauf trotz Grundschuld weiterhin möglich. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier. Außerdem: Warum es sich lohnt die verschiedenen Teilverkauf Anbieter zu vergleichen.
Beim Immobilien Teilverkauf handelt es sich um eine Altersfinanzierung, die es Ihnen ermöglich, auch im hohen Alter Ihre Liquidität zu erhöhen und dabei zu Hause wohnen bleiben zu können. Als Teilverkäufer veräußern Sie bis zur Hälfte Ihres Objekts an einen Teilverkauf Anbieter. Dieser wird nun zum stillen Miteigentümer am Objekt und zahlt Ihnen den Kaufpreis sofort aus. Ihnen wird das alleinige Wohn- und Nutzungsrecht zugesichert (das so genannte Nießbrauchrecht). Somit dürfen Sie die Immobilie weiterhin bewohnen, vermieten und verpachten. Im Gegenzug dafür zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer. Die Höhe hängt vom Wert der Immobilie und dem veräußerten Anteil ab.
Der Immobilien Teilverkauf zusammengefasst:
Anteiliger Verkauf des Hauses (bis zu 50%)
Sofortige Auszahlung des Kaufpreises
Grundbucheintrag des lebenslangen Nießbrauchrechts
Entrichtung eines monatlichen Nutzungsentgelts
Rückkauf & Vererbung möglich
Ist ein Immobilien Teilverkauf trotz Grundschuld möglich?
Viele Menschen träumen davon, eine eigene Immobilie zu besitzen, aber das notwendige Kapital dafür zur Hand zu haben, ist für viele eine Herausforderung. Deshalb müssen viele Immobilienkäufer vorab einen Kredit oder ein Darlehen aufnehmen.
In diesem Fall ist die Immobilie oft als Sicherheit für den Kredit hinterlegt. Eine Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Dadurch wird dem Gläubiger (in diesem Fall der Bank) das dingliche Pfandrecht am Objekt gewährt. Es besteht so lange, bis der Kredit entweder komplett zurückgezahlt wurde oder die Immobilie verkauft wird. Können Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, hat die Bank als Gläubiger mit Grundschuld Vorrang vor anderen Gläubigern und darf Ihre Immobilie zwangsversteigern und veräußern.
Ist Ihre Immobilie mit einer solchen Grundschuld belastet, gibt es einiges zu beachten.
Bei bereits abbezahlter Immobilie
Möchten Sie Ihre Immobilie teilverkaufen, ist das Objekt im Idealfall bereits abbezahlt und die Grundschuld ist aus dem Grundbuch gelöscht worden. In diesem Fall ist der Verkäufer vollständiger Eigentümer und kann die Immobilie ohne Einschränkungen verkaufen.
Beachten Sie jedoch, dass die Grundschuld auch nach kompletter Abzahlung des Kredits nicht automatisch aus dem Grundbuch gelöscht wird. Haben Sie ihr Darlehen also bereits abbezahlt und die Bank noch nicht aus dem Grundbuch gelöscht, sollten Sie sich eine Löschungsbewilligung des Kreditgebers einholen und die Bank aus dem Grundbuch löschen lassen.
Ist der Kredit bereits abbezahlt, sollten Sie die Grundschuld vor dem Teilverkauf aus dem Grundbuch löschen lassen
Bei noch nicht abbezahlter Immobilie
Wenn der Kredit noch nicht vollständig abbezahlt und Ihr Objekt immer noch mit einer Grundschuld belastet ist, muss die noch ausstehende Schuld vor dem Teilverkauf vollständig zurückgezahlt werden. Manche Teilverkauf Anbieter können Ihnen hierbei helfen, indem sie den noch zu zahlenden Anteil des Kaufpreises an die finanzierende Bank überweisen. Ihr Kredit wird somit komplett abbezahlt und die Grundschuld kann gelöscht werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung der Grundschuld eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung seitens der finanzierenden Bank anfallen kann. Dabei handelt es sich um ein Entgelt, das dann fällig wird, wenn Sie ein Darlehen zurückzahlen, bevor die vereinbarte Zinslaufzeit abgelaufen ist.
Die Immobilie ist noch nicht vollständig abbezahlt? Diese Schritte sollten Sie beachten:
Immobilien Anbieter überweist den anteiligen Kaufpreis an die finanzierende Bank
Kredit wird komplett abbezahlt
Grundschuld wird aus dem Grundbuch gelöscht
Gegebenenfalls kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen
Ob und wie Sie eine Immobilie mit eingetragener Grundschuld anteilig verkaufen können, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Deshalb ist es ratsam, verschiedene Teilverkauf Anbieter zu vergleichen und deren Angebote genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass man die bestmögliche Lösung für die eigene Situation erhält.
Fazit: Eingetragene Grundschuld kein Hindernis
Abschließend kann gesagt werden, dass es im Idealfall für den Verkauf einer Immobilie am besten ist, wenn diese bereits abbezahlt ist und es kein dingliches Pfandrecht im Grundbuch gibt. Dennoch gibt es Situationen, in denen dies nicht möglich ist und eine Grundschuld auf der Immobilie weiterhin besteht. In solchen Fällen sollten Sie sich ausgiebig beraten lassen und die unterschiedlichen Teilverkauf Anbieter vergleichen, um das für Sie passende Angebot zu finden und die bestmögliche Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.
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