Kapitalanlage in Berlin mit Erbbaurecht / Heimfall: Investition sinnvoll? Praxisfall

Heute hatte ein Exposé auf dem Schreibtisch mit "Heimfall". Falls Sie zum ersten Mal darauf stoßen, hier die Erklärung! Praxisfall: Sie haben im Exposé festgestellt, dass der Heimfall zum 31.12.2055 eintritt und zu diesem Zeitpunkt alle Gebäude und Rechte an Sie als Grundstückseigentümer übergehen - doch was bedeutet das eigentlich? Lassen Sie uns näher darauf eingehen und verstehen, was diese Begriffe bedeuten und wie sie Ihre Position als Immobilien Investor*in beeinflussen.

Zusammenspiel von Erbbaurecht und Heimfall

Immobilien Investment lernen heißt auch aus der Praxis lernen! Deshalb heute ein Blick auf dieses Exposé. Das Erbbaurecht ermöglicht es also einer Person oder einem Unternehmen, ein Gebäude auf einem Grundstück zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück zu besitzen.

Erbbaurecht oder auch "Investieren und Bauen auf Zeit"

Der Heimfall regelt, was am Ende der Erbbaurechtslaufzeit passiert und wie eine Entschädigung für die auf dem Grundstück errichteten Gebäude festgelegt wird, normalerweise zum Verkehrswert. Der Heimfallberechtigte, in diesem Fall der Grundstückseigentümer, wird dann Eigentümer der Gebäude.

Dazu gleich ein Praxisbeispiel mit Exposé aus Berlin

Was ist Erbbaurecht?

Erbbaurecht - Schauen wir kurz in unser Immobilien Wiki: Das Erbbaurecht ist ein Grundstücksrecht, das es einem Erbbauberechtigten erlaubt, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen. Der Erbbauberechtigte zahlt eine jährliche Erbpacht (Erbzins) an den Grundstückseigentümer, der das Land besitzt. Das Erbbaurecht wird in der Regel für eine lange Laufzeit vergeben, oft zwischen 50 und 99 Jahren.

  1. Erlaubt Gebäudebau auf fremdem Grundstück
  2. Erbbauberechtigter zahlt Erbpacht
  3. Langfristiges Nutzungsrecht (50-99 Jahre)

Was bedeutet Heimfall?

Heimfall - Der Heimfall ist eine Bestimmung, die im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht steht. Er legt fest, was passiert, wenn das Erbbaurecht ausläuft, normalerweise am Ende seiner vereinbarten Laufzeit. Zum Zeitpunkt des Heimfalls geht das Eigentum an den auf dem Grundstück errichteten Gebäuden und allen damit verbundenen Rechten an den Grundstückseigentümer (Heimfallberechtigten bzw. Erbprachtgeber) über.

  1. Regelt Eigentumsübergang bei Erbbaurechtsende
  2. Gebäude gehen an Grundstückseigentümer
  3. Entschädigung zum Verkehrswert

Jetzt zurück zum Praxisfall.

Exposé Berlin: Kapitalanlage sinnvoll?

Sie sitzen vor diesen Kennzahlen eines zu verkaufenden Objekts in Berlin. Die große Frage ist nun, mit Erbbaurecht und Heimfall, macht diese Immobilie als Kapitalanlage Sinn?

Die Kennzahlen:

  • Baujahr: um 1975
  • Grundstücksfläche: ca. 8.100 m2
  • Gesamtfläche: ca. 4.200 m2
  • Einheiten: 54 WE
  • Leerstand: 3% Leerstand
  • JNKM: 442.000 €
  • Kaufpreis: 7.600.000 €
  • Preis / m²: x
  • Nettorendite: x
  • Kaufpreisfaktor: x
  • Sonstiges:
    • die Wohnanlage ist im Erbbaurecht errichtet worden
    • der Heimfall tritt zum 31.12.2055 ein und regelt eine Entschädigung zum Verkehrswert
    • ...

Was heißt das konkret?

Im Exposé steht, dass der Heimfall zum 31.12.2055 eintritt. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt alle Gebäude und Rechte an Sie als Grundstückseigentümer übergehen. Der Heimfall regelt den automatischen Eigentumsübergang der Gebäude am Ende der Erbbaurechtslaufzeit. Sie erhalten eine Entschädigung zum Verkehrswert der Gebäude, was sicherstellt, dass Sie uneingeschränkt über das Grundstück und die Gebäude verfügen können.

  • Heimfall am 31.12.2055: Alle Gebäude und Rechte gehen an den Grundstückseigentümer über.
  • Eigentumsübergang: Automatisch und ohne Gebäudeverbleib für den Erbbauberechtigten.
  • Entschädigung: Der Grundstückseigentümer erhält eine Entschädigung zum Verkehrswert der Gebäude.

Vorteile und Nachteile von Kapitalanlage mit Erbbaurecht

Aspekt Kapitalanlage mit Erbbaurecht und Heimfall Kapitalanlage ohne Erbbaurecht und Heimfall
Vorteile
Langfristige Nutzung des Grundstücks X
Geringerer Kaufpreis X
Planbarkeit durch Laufzeitvereinbarung X
Steuervorteile durch Erbpachtzinsen X
Nachteile
Eigentum an Gebäuden geht verloren X
Beschränkte Verfügung über Grundstück X
Heimfall führt zu möglicher Entschädigung X
Mögliche Unsicherheit bei Verlängerung X

Das war unser kleiner Blick in die Praxis zum Thema Erbbaurecht, Heimfall und Kapitalanlagen in Berlin.

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