Kaufvertrag (§433 BGB): Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
Kaufvertrag BGB - Was ist ein Kaufvertrag? Wie kommt ein Kaufvertrag zustande? Und was sind die Inhalte eines Kaufvertrags? Der §433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt die allgemeinen vertragstypischen Pflichten von Käufer und Verkäufer. Hier lernen Sie wie ein Vertrag rechtswirksam geschlossen wird, welche Informationen in einen Kaufvertrag gehören und wozu sich beide Vertragsparteien verpflichten.
Der Kaufvertrag schnell erklärt
Vorab die wichtigsten Aspekte des Kaufvertrags zusammengefasst:
- zweiseitiger Vertrag
- wechselseitige Pflichten
- Käufer = Kaufpreiszahlung
- Verkäufer = Eigentumsübergang
Bei dem Kaufvertrag handelt es sich um einen zweiseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, dass der Käufer und der Verkäufer einer Sache sich über den Verkauf einig sein müssen und beide diesem zustimmen müssen (Willenserklärung).
Gesetzesauszug: Vertragstypische Pflichten Kaufvertrag
In Deutschland werden Kaufverträge im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, genauer gesagt in §433 BGB. Der Paragraph befasst sich dabei mit den Pflichten und Rechten die ein Kauf einer Sache für die Vertragsparteien mit sich bringt.
Auszug § 433 BGB
- Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Zu den Pflichten für Sie als Käufer zählen die Kaufpreiszahlung, sowie die Abnahme der gekauften Sache. Ihr Recht als Käufer ist folglich, das Eigentum und den Besitz über die gekaufte Sache von dem Verkäufer zu erlangen.
Vertragsschluss: So wird ein Kaufvertrag geschlossen
Sie haben in Ihrem Leben bereits unzählig viele Kaufverträge abgeschlossen, ohne sich sonderlich Gedanken darüber gemacht zu haben. Egal, ob es um ein Rechtsgeschäft mit großer Tragweite wie bei einem Immobilienkauf oder um Ihren morgendlichen Brötchenkauf geht, die Grundlage des Geschäfts ist immer die gleiche.
In Deutschland kann ein Vertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden, die einzige Ausnahme ist der Immobilienkauf. Der Kauf eines Haus, einer Wohnung oder eines Grundstücks wird in §311b BGB geregelt.
In der Regel läuft ein Kauf so ab:
- der Verkäufer bietet die Sache an (Angebot)
- der Käufer nimmt das Angebot an (Annahme)
- der Käufer zahlt den vereinbarten Kaufpreis
- der Verkäufer übergibt und übereignet die Sache
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Inhalt: Das steht in einem rechtswirksamen Kaufvertrag
Damit Sie nach deutschem Recht tatsächlich der neue Eigentümer einer Sache werden, müssen Verträge die wesentlichen Geschäftseigenschaften beinhalten.
Zu den wesentlichen Inhalten zählen:
- Vertragsparteien (Käufer + Verkäufer)
- Vertragsgegenstand (Kaufsache)
- vereinbarter Kaufpreis der Sache
Normale Kaufverträge benötigen in Deutschland keiner speziellen Form, anders ist das bei Grundstücks- und Immobilienkäufen nach §311b BGB.
Folgen des Kaufvertrags: Pflichten des Vertrags
Sobald Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben oder durch eine Willenserklärung dem Kauf mündlich zugestimmt haben, bedeutet das, dass beide Vertragsparteien zu bestimmten Handlungen verpflichtet sind.
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache also dazu verpflichtet, dem Käufer, Ihnen, die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 BGB).
Sie, als Käufer, verpflichten sich, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (§433 Abs. 2 BGB).
Immobilienkaufvertrag - Alles was Sie wissen müssen
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