Kenntnisgabeverfahren (Wiki, Definition): Kenntnisgabe eines Baus bei der Baubehörde

Kenntnisgabeverfahren - Wenn ein Bauvorhaben weder eine Genehmigung braucht, aber auch nicht ganz verfahrensfrei ist, wird von der zuständigen Behörde ein Kenntnisgabeverfahren für Ihren Bauantrag durchgeführt. Im Kenntnisgabeverfahren wird die zuständige Stelle über das Bauvorhaben lediglich informiert. Das Kenntnisgabeverfahren wird angewendet, wenn das Bauvorhaben nicht vom Bebauungsplan der Kommune abweicht und alle weiteren baurechtlichen Vorgaben, wie die Landesbauordnung, eingehalten werden.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Bauantrag, Bauamt, Baurechtsbehörde.

Kenntnisgabeverfahren zusammengefasst

Hier das Kenntnisgabeverfahren im Überblick:

  •  informiert zuständige Stelle über Bauvorhaben 
  • wird angewendet, wenn das Bauvorhaben alle baurechtlichen Vorgaben einhält und nicht vom Bebauungsplan abweicht

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