Kosten beim Grundbucheintrag - Was kostet der Grundbucheintrag? Hier mehr zu den unterschiedlichen Einträgen in das Grundbuch und die zugehörigen Kosten: Neueintrag von Immobilieneigentum, Eigentumsumschreibung, Grundschuldeintrag und Grundschuld löschen. Hier kommen Sie zurück zu unserem Ratgeber zum Thema: Grundbuch.
Da es verschiedene Grundbucheinträge gibt, sind diese auch mit einem unterschiedlichen Kostenaufwand verbunden. Die Gebühren für die Grundbucheintragungen sind nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz streng geregelt. Am häufigsten bezieht sich die Frage nach den Kosten auf den Eintrag von Eigentum einer Immobilie in das Grundbuch. Hierbei werden jedoch zum Beispiel bei der Neueintragung und Eigentumsumschreibung, je nach Eintragung verschiedene Kosten fällig.
Kosten Überblick
Folgende Grundbuch Kosten besprechen wir im Artikel genauer.
Grundbucheintrag: Kosten variieren je nach Art des Eintrags, 1,5-2,5% des Immobilienkaufpreises, aufgeteilt in Notar- und Grundbuchkosten
Umschreibung von Eigentum: 1% Gebühr für Eigentumsumschreibung, z.B. 273 Euro für ein 100.000 Euro Grundstück
Grundschuldeintrag: 1,5% des Grundstückskaufpreises, aufgeteilt in Notar (1%) und Grundbuchamt (0,5%)
Grundschuld löschen: Kosten von ca. 0,2% der eingetragenen Grundschuld, aufgeteilt zwischen Notar und Grundbuchamt
Bank kann keine direkten Gebühren für Löschungsbewilligung erheben
Kosten: Grundbucheintrag
Die neue Eintragung ins Grundbuch kostet 1,5 bis 2,5 Prozent des Kaufpreises Ihrer Immobilie. Die Grundbuchkosten sind dabei in die Kosten für den Notar (1-2 Prozent) und die Grundbuchkosten (0,5 Prozent) eingeteilt.
1,5 (bis 2,5) % des Kaufpreises (Grundbuchkosten + Notarkosten)
Das sind die Kosten, die auf Sie zukommen, wenn Sie Ihr Eigentum neu eintragen lassen müssen. Wie es sich bei der Eigentumsumschreibung verhält, wird im Folgenden erläutert.
Für die Eintragung eines Eigentümers wird eine 1,0 Prozent Gebühr erhoben. Damit kostet etwa die Eigentumsumschreibung eines zum Preis von 100.000 Euro verkauften Grundstücks 273 Euro (1,0-Gebühr aus 100.000 Euro).
Das waren die Kosten der typischsten Fälle von Grundbucheinträgen. Eine weitere Eintragung in das Grundbuch, für die Gebühren anfallen, ist der Grundschuldeintrag.
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Wenn Sie ein Baudarlehen aufnehmen wollen, um damit Ihre Immobilie zu finanzieren, so wird eine Grundschuld in Abteilung 3 des Grundbuchblatts eingetragen. Doch warum spielt die Grundschuld eine so wichtige Rolle?
Grundschuld eintragen lassen
Eine Grundschuld dient der finanzierenden Bank als Sicherheit. Sollten Sie Ihren Kredit nicht mehr abzahlen können, ist die Bank durch die eingetragene Grundschuld dazu berechtigt, die Immobilie zwangszuversteigern und so die Kreditsumme sowie die Zinsen zurückzuerhalten.
Sie müssen also die Grundschuld als Kreditsicherheit zugunsten der Bank ins Grundbuch eintragen lassen. Zahlen Sie den Kredit wie geplant komplett ab, so gehört die Grundschuld dann Ihnen als Eigentümer.
Das Wichtigste zum Grundschuldeintrag:
Grundschuld dient der Bank als Absicherung
wird als Kreditsicherheit ins Grundbuch eingetragen
Kosten im Überblick: Das kommt auf Sie zu
Ein Eintrag der Grundschuld kostet Sie 1,5 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks. Davon gehen 1 Prozent an den Notar und 0,5 Prozent an das Grundbuchamt. Anhand von Beispielen lernt es sich am schnellsten. Daher hier ein kleines Beispiel.
Beispiel: Sie kaufen eine Immobilie für 300.000 Euro. Es soll eine Grundschuld über 240.000 Euro ins Grundbuch eintragen werden. Dann fallen Grundbuchkosten von ca. 4.500 Euro an. Davon gehen 3.375 Euro an den Notar und die restlichen 1.125 Euro an das Grundbuchamt.
Folgende Kosten ergeben sich:
Beurkundung des Kaufvertrags
1.270 Euro an den Notar
Eintrag des Eigentümerwechsels
635 Euro an das Grundbuchamt
Beurkundung der Grundschuld
535 Euro an den Notar
Eintrag der Grundschuld
535 Euro an das Grundbuchamt
Kaufvollzug
317,50 Euro an den Notar
Betreuungsgebühr
317,50 Euro an den Notar
Beglaubigung der Unterschriften
260 Euro an den Notar
Gebühren insgesamt
3.870 Euro (netto) + Mehrwertsteuer (19 Prozent) 735,30 Euro = 4.605,30 Euro (brutto)
Was Sie sich merken sollten:
Der Grundschuldeintrag kostet Sie immer 1,5 Prozent des Kaufpreises.
Aber auch das Löschen der Grundschuld bei vollständiger Rückzahlung eines Kredits ist mit Kosten verbunden.
Kosten: Grundschuld löschen lassen
Nun kann der Eintrag der Grundschuld gelöscht bzw. gestrichen werden. Der Eigentümer muss jedoch eigenständig einen Antrag auf Löschungsbewilligung bei der kreditgebenden Bank oder Bausparkasse stellen. Diese Löschungsbewilligung sollten Sie sich unerheblich davon, ob Sie die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen wollen, ausstellen lassen. Die tatsächliche Löschung erfolgt beim Notar.
Tipp! Sollten Sie eine Modernisierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Betracht ziehen, so lohnt es sich, den Grundschuldeintrag vorerst nicht löschen zu lassen, denn Sie haben dafür bereits eine Sicherheit.
Wie viel Sie die Eintragung und Löschung kostet, können Sie hier nachlesen.
Kosten im Überblick: Das kommt auf Sie zu
Die Höhe der Kosten wird nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld berechnet. Es fallen circa 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld an. Von dieser Summe bekommt das Grundbuchamt und der Notar jeweils ca. die Hälfte. Sie sind als Eigentümer verpflichtet, die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt zu tragen. Direkte Gebühren der Bank für die Ausstellung der Löschungsbewilligung dürfen nicht erhoben werden.
Dazu ein Beispiel:
vermerkte Summe im Grundbuch: 200.000 Euro
--> Löschung Summe: 400 bis 500 Euro
Mehr zum Thema Grundschuld löschen finden Sie hier:
Was ist das Grundbuch? Eigentümer, eintragen, löschen, ändern, das wichtigste zum Grundbuch für Immobilienkäufer und -käuferinnen. Hier finden Sie mehr Immobilien Tipps auf YouTube.
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