Lärm (Nachbarschaftsrecht) (Wiki, Definition)

Lärm (Nachbarschaftsrecht) - Als Nachbarschaftslärm werden Geräusche bezeichnet, die durch Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken. Hierzu gehören beispielsweise laut eingestellte Fernseher, Partys, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten oder auch der Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände. Für Alltagsbelästigungen im Mietshaus gelten die Regelungen des zivilen Nachbarschaftsrechts.

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Lärm (Nachbarschaftsrecht) Erklärung

  • Geräusche durch Personen in der Nachbarschaft
  • Zum Beispiel: Partys oder Heimwerkarbeiten

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